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Frohes Fest und friedliche Feiertage

  • Dezember 18, 2023Dezember 18, 2023

Wir wünschen allen Beschäftigten und ihren Familien vorab schon einmal friedliche, fröhliche und vor allem erholsame Feiertage. Bleibt gesund und kommt gut ins neue Jahr!

Euer Vertrauenskreis der IG Metall Nürnberg-Moorenbrunn und Winter-Günther-Straße

Quelle Bild: RuthBlack/iStock

Geht uns alle an

Lohntransparenzgesetz: Über Geld wird eben doch gesprochen! 

  • Oktober 9, 2023Oktober 9, 2023

Die Annahme, dass das Reden über Gehalt unter Kolleg*innen sich nicht gehört oder gar verboten sei, ist lange überholt. Spätestens seit dem Lohntransparenzgesetz in der EU stehen solche Unterhaltungen auf felsenfestem juristischem Grund. Anfragen an den Arbeitgeber zum Vergleich des eigenen Gehalts mit anderen Angestellten können sogar anonym über den Betriebsrat gestellt werden. 

Lohntransparenz in der EU​ 

Die EU will den Grundsatz des gleichen Entgelts für alle bei gleicher Arbeit durch neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz stärken.​ Der Rat hat am 24. April 2023 neue Vorschriften angenommen.​ Durch die EU-Richtlinie soll die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden.​ 

Gemäß den neuen Vorschriften müssen EU-Unternehmen Informationen über die von ihnen gezahlten Löhne veröffentlichen und Maßnahmen ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei ihnen 5 % übersteigt.​ 

Wir finden, dass dies ein guter Schritt ist. Natürlich wünschen wir uns 0%, doch verglichen mit den bisherigen 18% (viertschlechtester Wert im internationalen Vergleich) ist dies eine signifikante Verbesserung. 

Kernelemente für mehr Lohntransparenz​ 

Lohntransparenz für Arbeitsuchende – Arbeitgebende müssen in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen. Arbeitgebenden wird es nicht gestattet sein, Arbeitssuchende nach ihrer früheren Vergütung zu fragen​. 

Auskunftsrecht für Arbeitnehmende – Arbeitnehmende werden das Recht haben, von ihrem Arbeitgebenden Auskunft über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Arbeitnehmenden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Dieses Recht wird für alle Arbeitnehmenden unabhängig von der Größe des Unternehmens bestehen.​ 

Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle – Arbeitgebende mit mindestens 100 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern veröffentlichen. In einer ersten Phase werden Arbeitgebende mit mindestens 250 Beschäftigten jährlich und Arbeitgebende mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre Bericht erstatten. Ab fünf Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie müssen Arbeitgebende mit 100 bis 149 Beschäftigten ebenfalls alle drei Jahre Bericht erstatten.​ 

Gemeinsame Entgeltbewertung – Ergibt die Entgeltberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens 5 Prozent und kann der Arbeitgebende das Gefälle nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren rechtfertigen, muss er in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmendenvertretungen eine Entgeltbewertung vornehmen.​ 

Linksammlung zum Thema

Aktuelles aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-evaluationsbericht-zum-entgelttransparenzgesetz-228904

Flyer IG Metall für gleiche Bezahlung 

https://www.igmetall.de/dl/igm/Entgelttransparenzgesetz_2.Aufl_885a6d36ba612ee8453315849cdd26132a61651e.pdf

Vergleichen Sie ihr Geld – wer verdient was 

https://www.lohnspiegel.de/index.htm

Richtlinien(EU) des europäischen Parlaments und des Rates
zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023L0970#d1e1036-21-1

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023L0970

Auskunftsanspruch Gleiche Arbeit = Gleicher Lohn? 

 BMFSFJ – Publikationen 

Tarifrunde

Guter Start in den Sommer – ab Juni 5,2%…

  • Juli 3, 2023Juli 3, 2023

Die nächste Stufe der Umsetzung der letzten Tarifeinigung in der Metall- und Elektrobranche steht an: Ab Juni gibt es monatlich 5,2 % mehr.*

Außerdem wird ab Juli die T-ZUB B Zahlung von 12,3 auf 18,5 % des jeweiligen Eckentgelts erhöht.
Alle Infos dazu findet Ihr auf der IG Metall-Homepage unter Jetzt 5,2 Prozent mehr Geld in der Metall- und Elektroi… (igmetall.de).

*juristisch garantiert nur für Mitglieder der IG Metall.

Gleichstellung

Gemeinsamer feministischer Streik!

  • März 29, 2023März 29, 2023

Aktive aus Gewerkschaften, der ver.di Bezirksfrauen*Rat und feministische Netzwerke luden zur feministischen Streikuni und zum „Platz für Sorge“ am 8.März ein.

Am internationalen Weltfrauentag gehen weltweit seit Jahrzehnten Frauen, FLINTA* und Unterstützer*innen auf die Straße und fordern bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen, eine Gesellschaft, die das Leben und ein gutes Leben für alle in den Mittelpunkt stellt. Für einen Alltag ohne Angst vor geschlechterbasierter Gewalt und Übergriffen. Für gleiche Bezahlung und eine gerechte Aufteilung von Sorge- und Reproduktionsarbeit. So auch an diesem 08. März 2023.

Unter dem Motto „Wenn wir Frauen* die Arbeit niederlegen, steht die Welt still.“ wurde für gleiche Bezahlung und die Anerkennung der oft unbezahlten oder unterbezahlten Arbeit von Frauen solidarisch an der Seite der streikenden Kolleg*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst gekämpft. Kitas und der gesamte soziale Bereich ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Darauf sind alle angewiesen – Frauen aber ganz besonders. Wenn es keine Kitaplätze gibt oder die Kitagebühren unbezahlbar sind, bleibt die Kinderbetreuung an Frauen hängen. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss spürbar ausgebaut werden.

Feministische Streikuni und „Platz für Sorge“

Von 12:00 bis 15:00 Uhr lud die feministische Streikuni im Helene-Grünberg-Zentrum im Gewerkschaftshaus zu folgenden Vorträgen ein:

  • Prof. Ingrid Artus: Feministischer Streik. Was ist das und wie kommen wir zu feministischen Streiks im öffentlichen Dienst und anderswo? 
  • Farzaneh Ezati, IMEDANA e.V.: Jin, Jiyan, Azadî. Frau, Leben, Freiheit. Feministische Bewegung im Iran: Die erste feministische Revolution?
  • Film über die Bewegung für mehr Personal in den Unikliniken in NRW 2022: „Höchstens vier Wochen“
  •  FLINTA* Komitee: Gemeinsam feministisch streiken?! Sorgearbeit, Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge für unseren Alltag und das Konzept Care Revolution.
  •  Carolin Geist, IG Metall Frauen: Was tun bei sexueller Übergriffigkeit im Betrieb?
    Vortrag im Gewerkschaftshaus “Was tun bei sexueller Übergriffigkeit im Betrieb?“

    Danach ging es von 15:00 bis 17:30 Uhr zum Hefnerplatz, einem zentralen Platz in der Innenstadt, der in einen „Platz für Sorge“ umbenannt wurde.

    Impressionen vom internationalen Weltfrauentag 2023

    Mit vielfältigen Materialien und Beiträgen wurden Fragen gestellt und darauf aufmerksam gemacht, wie und in welcher Gesellschaft wir leben und arbeiten wollen, was wir für ein gutes Leben brauchen und wie wir zu einer Gesellschaft kommen, die strukturelle Ungleichheiten beseitigt – zudem in einer Situation, in der die aktuellen Entwicklungen politischen genau das Gegenteil bewirken?

    Krise, Preissteigerungen und Kriege treffen Frauen als erste und besonders hart. Doch es gibt auch Hoffnung und Veränderungsperspektiven. Die Losung “Jin, Jiyan, Azadî”, die Forderung nach Frau, Leben, Freiheit bringt die Hoffnung von Menschen auf der ganzen Welt für ein besseres Leben zum Ausdruck.

    Beteiligt waren neben dem ver.di Bezirksfrauen*Rat u.a. die GEW, IG Metall Frauen, das Frauenhaus Nürnberg und die feministischen Perspektiven mit einer szenischen Lesung zu „Frauen und Krieg“.

    Leben mit Arbeit

    Zusammenfassung Tarifergebnisse

    • Februar 16, 2023Februar 16, 2023

    Um bei den wesentlichen Ergebnissen des Tarifabschlusses den Überblick zu behalten, haben wir sie hier noch einmal kurz und knapp zusammengefasst:

    Transformationsgeld (T-Geld)
    Jeweils im Februar gibt es das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 % des Monatsgentgelts. Das T-Geld kann auch für einen Teilentgeltausgleich bei kollektiver Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung verwendet werden.

    Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG)
    Jeweils zum 31. Juli wird das Tarifliche Zusatzgeld in Höhe von 27,5 % des Monatsentgelts gezahlt.

    Zusatzbetrag (ZUB)
    Außerdem wird ein Zusatzbetrag in Höhe von 18,5 % der Entgeltgruppe 5 Stufe A gezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 wird hierfür die Entgeltgruppe 5 Stufe B herangezogen.
    Für die Jahre 2023 und 2024 kann die Auszahlung des Zusatzbetrags maximal bis April des jeweiligen Folgejahres verschoben werden. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann der Betrag entfallen.

    Wahloption 8 zusätzliche freie Tage für Pflege, Kinder, Schicht
    Bei Kindererziehung, Pflege Angehöriger oder Schichtarbeit kann das Tarifliche Zusatzgeld in 8 freie Tage gewandelt werden. Zwei dieser Tage zahlt der Arbeitgeber.

    Urlaub und Urlaubsentgelt
    Metallerinnen und Metaller haben Anspruch auf 6 Wochen Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsentgelt in Höhe von 50 % des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Das entspricht rund 70 % eines Monatsverdienstes bei 30 Tagen Urlaub.

    Weihnachtsgeld
    Anteiliges 13. Monatseinkommen
    nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 25 % eines Monatsverdienstes
    nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit 35 % eines Monatsverdienstes
    nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit 45 % eines Monatsverdienstes
    nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 55 % eines Monatsverdienstes

    Übernahme Auszubildende und Dual-Studierende
    Genau wie Auszubildende erhalten nun auch ausbildungsintegrierte Dual-Studierende ein Angebot zur Übernahme nach Abschluss des Studiums.

    Tariferfolge zur Altersteilzeit wirken weiter
    Altersteilzeit ist weiterhin möglich durch den Tarifvertrag “Anspruchsvoraussetzungen”, der die Finanzierung regelt.

    Miteinander erreicht
    Dieser Erfolg ist Ausdruck unserer Mitgliederstärke und war nur möglich, weil viele “an einem Strang gezogen haben” – jedes Mitglied zählt und macht die IG Metall stark!

    Entgelttabelle gültig ab 01.06.2023 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie

    EG 12.524 EUR
    Stufe AStufe BStufe C
    EG 22.573 EUR2.616 EUR
    EG 32.702 EUR2.785 EUR
    EG 42.869 EUR2.953 EUR3.140 EUR
    EG 53.219 EUR3.298 EUR
    EG 63.418 EUR3.537 EUR
    EG 73.686 EUR3.836 EUR
    EG 83.998 EUR4.166 EUR
    EG 94.379 EUR4.594 EUR
    EG 104.843 EUR5.089 EUR
    EG 115.355 EUR5.619 EUR
    EG 125.871 EUR6.122 EUR
    Entgeltgruppen ab 01.06.2023

    AT Mindestentgelt ab 01.06.2023
    35 Std.: 7.989,21 EUR Monatseinkommen / 99.176,21 EUR Jahreseinkommen
    40 Std.: 9.131,09 EUR Monatseinkommen / 113.351,40 EUR Jahreseinkommen

    Ausbildungsvergütung ab 01.06.2023
    1. Ausbildungsjahr 1.088 EUR
    2. Ausbildungsjahr 1.146 EUR
    3. Ausbildungsjahr 1.220 EUR
    4. Ausbildungsjahr 1.270 EUR

    Entgelttabelle gültig ab 01.05.2024 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie

    EG 12.607 EUR
    Stufe AStufe BStufe C
    EG 22.658 EUR2.702 EUR
    EG 32.791 EUR2.877 EUR
    EG 42.964 EUR3.050 EUR3.244 EUR
    EG 53.325 EUR3.407 EUR
    EG 63.531 EUR3.654 EUR
    EG 73.808 EUR3.963 EUR
    EG 84.130 EUR4.303 EUR
    EG 94.524 EUR4.746 EUR
    EG 105.003 EUR5.257 EUR
    EG 115.532 EUR5.804 EUR
    EG 126.065 EUR6.324 EUR
    Entgeltgruppen ab 01.05.2024

    AT Mindestentgelt ab 01.05.2024
    35 Std.: 8.252,82 EUR Monatseinkommen / 102.488,80 EUR Jahreseinkommen
    40 Std.: 9.431,24 EUR Monatseinkommen / 117.077,40 EUR Jahreseinkommen

    Ausbildungsvergütung ab 01.05.2024
    1. Ausbildungsjahr 1.124 EUR
    2. Ausbildungsjahr 1.184 EUR
    3. Ausbildungsjahr 1.261 EUR
    4. Ausbildungsjahr 1.312 EUR

    Inflationsausgleichsprämie (jeweils in 2023 und 2024)
    Steuer- und sozialversicherungsfrei
    Vollzeitbeschäftigte 1.500 EUR
    Auszubildende 550 EUR
    Auszubildende mit Kind 825 EUR

    Bundesfrauenkonferenz 22 Gruppenbild im Konferenzsaal Geht uns alle an

    Bericht von der Bundesfrauenkonferenz

    • Februar 14, 2023Februar 14, 2023

    Als IG Metall setzen wir uns für faire Arbeits- und Entgeltbedingungen, gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben ein. Bei der 22. Bundesfrauenkonferenz vom 09. – 11.02.2023 in Willingen setzten die IG Metall-Frauen unter #WANDEL IST WEIBLICH ihre Ziele für die nächsten vier Jahre.

    Für die Geschäftsstelle Nürnberg haben Caroline Geist, und als Delegierte Christine Gimpl-Wiegers und Zlatka Kostrun teilgenommen. Es wurden 48 Anträge bearbeitet, beschlossen und an die Gleichstellungsstelle des Vorstandes für die weiteren Schritte übergeben. In den Anträgen ging es unter anderem um Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewinnung von mehr Frauen für die IG Metall, Schulungen von Betriebsrät*innen hinsichtlich KI-Anwendungen und der Erkennung von  Diskriminierungpotenzial, und vieles mehr.

    Hochrangige Gäste diskutierten zwei Tage mit den anwesenden Personen:

    • Stefanie Geyer – IG Metall Vorstand, Ressortleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik – Eröffnung und Konstituierung der Konferenz
    • Yasmin Fahimi – Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Grußwort
    • Christiane Benner – Zweite Vorsitzende der IG Metall – Geschäftsbericht
    • Jutta Allmendinger – Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) – Gleichstellung der Zukunft – Wandel gestalten
    • Jörg Hofmann – Erster Vorsitzender der IG Metall und betrieblichen Kolleginnen – Fishbowl
    • Jürgen Kerner – Hauptkassierer und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
    • Irene Schulz – geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
    • Vanessa Barth – IG Metall Vorstand, Leiterin des Funktionsbereichs Zielgruppen und Gleichstellung – Gesprächsrunde
    • Marion Knaths – sheboss
    • Betriebsrätinnen und Veränderungspromotorinnen mit guten Beispielen
    • Frauenband „Miss Foxy“

    Es wurden zudem Spenden für die Erdbebenopfer in der Türkei in Höhe von ca. 4.000 Euro gesammelt und die Solidarität beim Kampf um die Freiheit der iranischen Frauen bekundet.

    Eine insgesamt tolle Veranstaltung, die zeigt, dass Demokratie von der Basis her funktioniert und wir viele Menschen brauchen, die Demokratie mit gestalten.

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    Frohes Fest!

    • Dezember 21, 2022Dezember 21, 2022

    Der Vertrauenskreis der IG Metall in Nürnberg-Moorenbrunn und Winter-Günther-Straße wünscht allen Beschäftigten und ihren Familien friedliche, erholsame und fröhliche Feiertage, viel Gesundheit und einen guten Rutsch ins Jahr 2023!

    Quelle Bild: RuthBlack/iStock

    Mitglieder

    Leistungsbeurteilung (LBU) – wie ist das denn damit?

    • Dezember 9, 2022Dezember 9, 2022

    Am Ende jedes Kalenderjahres gehen auch die Leistungsbeurteilungen (LBU) der Führungskräfte für ihre Mitarbeiter*innen auf die Zielgerade. Weil sich um dieses Thema seit jeher wilde Geschichten und Legenden (oder gar ganz faule Ausreden) ranken, hier zur Info: 

    Die rechtliche Grundlage bildet der Entgeltrahmentarifvertrag (kurz: ERA-TV). Für Bayern ist das konkret und aktuell der „Entgeltrahmentarifvertrag für die bayerische Metall- und Elektroindustrie (ERA-TV) vom 01.11.2005 in der Fassung vom 09.10.2013 (Stand: 01.01.2014)“ 

    3. Die Leistungszulage wird vom Arbeitgeber oder dessen Beauftragten aufgrund einer Beurteilung der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers festgesetzt und ab dem der Festsetzung folgenden Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt.  

    … 

    5. Die Leistungsbeurteilung hat mindestens einmal im Kalenderjahr zu erfolgen.  

    6. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie seiner Leistungsbeurteilung (Beurteilungsbogen) mit Angabe seiner Leistungszulage in Prozent auszuhändigen.  

    Auf Verlangen ist ihm seine Leistungsbeurteilung in einem Gespräch zu erläutern.  

    Anmerkung:  

    Die Tarifvertragsparteien betrachten es als sinnvoll, dem Arbeitnehmer in diesem Gespräch auch Hinweise hinsichtlich der Erwartungen für den nächsten Beurteilungszeitraum und die gewünschten Verbesserungen zu geben. Gleiches gilt sinngemäß für Neueinstellungen.  

    Die Tarifvertragsparteien betrachten es weiter als sinnvoll, den Arbeitnehmer auf Abweichungen von einer Beurteilung während des Beurteilungszeitraumes möglichst zeitnah hinzuweisen.  

    7. Die Leistungszulagen und deren Änderungen sind dem Betriebsrat schriftlich mitzuteilen.  

    8. (I) Gegen das Ergebnis der Leistungsbeurteilung kann durch den Arbeitnehmer und/oder den Betriebsrat Einspruch eingelegt werden. Wird durch den Arbeitgeber dem Einspruch nicht abgeholfen, so ist der Einspruch einer paritätischen Kommission vorzulegen und von dieser – ggf. unter Anhörung der Beteiligten – zu behandeln.   

    Die paritätische Kommission besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden vom Arbeitgeber, zwei Mitglieder vom Betriebsrat benannt. Bei der Bestellung der Kommissionsmitglieder sind fachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Einsprüche sind unverzüglich zu behandeln.  

    Ist in der paritätischen Kommission eine Einigung nicht zu erzielen, so ist nach § 23 Abschn. C MTV zu verfahren.  

    (II) Führt die Überprüfung des Einspruchs zu einer höheren Leistungszulage, so gilt diese vom Zeitpunkt der Geltendmachung an.   

    9. Bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit und entsprechender Höhergruppierung erfolgt eine neue Leistungsbeurteilung analog Ziff. 2. Bis zur Neufestsetzung der Leistungszulage ist der bisherige Geldbetrag weiter zu gewähren. 

    Entgeltrahmentarifvertrag für die bayerische Metall- und Elektroindustrie (ERA-TV) vom 01.11.2005 in der Fassung vom 09.10.2013 (Stand: 01.01.2014) §7

    Eine unzufriedenstellende oder nicht nachvollziehbare Leistungsbeurteilung muss also niemand einfach so hinnehmen. Und nicht vergessen: Der ERA-TV ist ein Vertrag zwischen der IG Metall und den Unternehmensvertreter*innen, an den sich beide Seiten zu halten haben.

    Wenn Ihr Fragen zur LBU oder zum ERA-Tarifvertrag allgemein habt, wendet Euch bitte an Eure Gewerkschafts-Vertrauensfrau oder Euren -Vertrauensmann. Wir helfen Euch gerne weiter. 

    Geht uns alle an

    Gebt 8: Der Tarifabschluss von Baden-Württemberg wurde für Bayern…

    • Dezember 1, 2022Dezember 1, 2022
    (Bildquelle: Homepage der IG Metall Nürnberg)

    Unser Engagement hat sich gelohnt. Am 22.11. haben sich die IG Metall Bayern und die Vertreter*innen des Arbeitgeber*innenverbandes vbm auf die Übernahme des Tarifabschlusses von Baden-Württemberg geeinigt. Danke an alle, die sich aktiv beteiligt hatten, um dieses Ergebnis zu erringen.
    Und das ist drin:


    (Bildquelle: Homepage der IG Metall Baden-Württemberg)

    Mehr Infos zu den Ergebnissen des Tarifabschlusses in Baden-Württemberg findet Ihr hier:
    Tarif 2022: Solidarität gewinnt! | IG Metall Baden-Württemberg

    Und bitte nicht vergessen (z.B. für eventuelle Gehaltsgespräche): Dieses Ergebnis haben wir den Unternehmervertreter*innen abgerungen. Eure Vorgesetzten hatten damit im besten Fall nichts zu tun 🙂

    IG Metall Vertreter von Siemens Moorenbrunn bei einer Kundgebung am 15.11.2022 bei Leistritz in Nürnberg Geht uns alle an

    Warnstreik am 15.11.2022

    • November 16, 2022November 16, 2022


    Um 10 Uhr fand sich in der Ulmenstraße vor dem Leistritz-Werk eine erkleckliche Teilnehmerschar aus verschiedensten Werken wie ZF, Bosch, Federal Mogul, Leistritz, MAN, Siemens Energy, Siemens Logistics, Siemens Mobility, Siemens LDA … und auch eine handvoll Kollegen*innen aus Moorenbrunn ein. Der Platz war gut gefüllt und die Stimmung sehr laut und emotional. Andreas Weidemann, Leiter der IG Metallgeschäftsstelle in Nürnberg, berichtete von den bisher gelaufenen Verhandlungen und bekräftigte am kommenden Donnerstag mit den Arbeitgebervertretern in Stuttgart erneut verhandeln zu wollen.

    Der Tarifkampf geht uns alle etwas an und hat Auswirkungen auf die Arbeitsrealität der gesamten Belegschaft. Und damit diese Auswirkungen positiv ausfallen und auch tatsächlich einen Unterschied machen, bedarf es so vieler Stimmen wie möglich. Wir als IG Metall Moorenbrunn würden uns freuen, beim nächsten Mal mehr Gesichter vom Standort bei den Kundgebungen zu sehen. Zeigen wir den Kollegen*innen aus den Werken, dass sie in diesem Kampf nicht alleine dastehen und dass wir solidarisch Seite an Seite für faire Löhne und Arbeitsbedingungen eintreten!

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