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Roboter in der KFZ-Fertigung Digitalisierung

Verhaltens- und Leistungskontrolle ausschließen

  • Januar 21, 2021März 3, 2021

Mehr und mehr kommen Systeme in den Betrieben zum Einsatz, die auch künstliche Intelligenz (KI) sowie robotergesteuerte Prozessautomatisierung (RPA) verwenden. Das hat große Auswirkungen auf die Beschäftigten in der Prduktion und in den Büros – im Guten, wie im Schlechten.

(Bild: zhuzhu/iStock)

Vor allem RPA-Systeme sind derzeit in den Büros auf dem Vormarsch. Unter robotergesteuerter Prozessautomatisierung versteht man die Automation von sich wiederholenden, standardisierten Aufgaben. RPA-Systeme nutzen die unternehmensinternen Programme und Benutzeroberflächen. Die Software “imitiert” die Arbeitsschritte, die für eine bestimmte Tätigkeit nötig sind, und führt diese eigenständig aus. Unternehmen erhoffen sich vom Einsatz eine erhöhte Produktivität bei Verringerung der Fehlerquote.
RPA-Systeme können grundsätzlich in allen Arbeitsbereichen eingesetzt werden, in denen klare Regeln und standardisierte Aufgaben vorherrschen – sie eignen sich also bestens für die sachbearbeitenden Tätigkeiten in den Büros: Die Technik ist dort in der Lage, etwa eigenständig Kunden in die unternehmensinterne Datenbank aufzunehmen, Zahlungen auszulösen oder Personaldaten abzugleichen.

Wie jede neue Technik, birgt der Einsatz von KI- und RPA-Systemen für die Beschäftigten zugleich Risiken und Chancen. KI- und RPA-Systeme können die Arbeit von Beschäftigten aufwerten und Entlastung bringen. Sie können aber auch das Gegenteil bewirken.

Symbolbild künstliche Intelligenz.

Siemens hat im Rahmen seiner Kooperation mit Atos im Jahr 2020 die Initiative „Digital Experience Management“ ausgerollt. Ziel hierbei sei, schneller auf IT-Probleme reagieren zu können und Beeinträchtigungen im digitalen Arbeitsalltag auf die Schliche zu kommen. Hierzu kommen Produkte der Firma Nexthink zum Einsatz. Diese ohne nähere Informationen zwangsinstallierte Software für „digitales Erfahrungs-Monitoring“ sammelt Aktivitäten der Benutzer*Innen wie ausgeführte Programme, ungenutzte Software, deren Ausführungsgeschwindigkeit, Browseranfragen, Netzwerkverbindungen, Regelverstöße und vieles mehr. Was genau erhoben wird, bleibt den Angestellten verborgen, wenn sie es denn überhaupt mitbekommen, dass seit neuestem im Hintergrund die dementsprechenden Programme und Dienste bei der Nutzung „zuschauen“.

Zweifelsohne hat der Einsatz solcher Systeme für Arbeitgeber, Nutzer*Innen und IT potenziell positive Effekte, beispielsweise beim Erkennen und Beseitigen von Flaschenhälsen, Abstürzen oder langsamen Netzwerken. Ob dies jedoch das Ausmaß an Datensammlung und Auswertung rechtfertigt, bleibt fraglich. In Zeiten von täglichen Datenskandalen bei Banken, Netzbetreibern und sonstigen Dienstleistern, so die Meinung gewerkschaftlich organisierter Angestellter, sollte zumindest maximale Transparenz über die erhobenen nutzerspezifischen Daten sowie eine unaufgeforderte Zusicherung einer strikten Anonymisierung und anonymer Verarbeitung eigentlich selbstverständlich sein.

Einen fahrlässigen Umgang mit den Browsing-Daten seiner Beschäftigten musste sich Siemens auch nach der heimlichen Zwangseinführung einer Browser-Erweiterung in Google Chrome gefallen lassen. In dem zwischenzeitlich empfohlenen/vorgeschriebenen Browser wurde 2019 die sogenannte „WalkMe“-Erweiterung installiert. Diese soll laut Verantwortlichen in Chrome ohne konkrete weitere Details die Nutzung der Dienste Workday und Salesforce erleichtern. Nur war bei der Konfiguration besagter Erweiterung, in der sich spezifisch festlegen lässt, auf welchen Webseiten diese aktiv werden darf und wo nicht, pauschal der Zugriff auf sämtliche Webseiten, die der Benutzer aufruft, erlaubt – und eben nicht nur auf die Adressen der erwähnten Dienste. Da es sich um eine nicht-quelloffene externe Entwicklung handelt, ist es selbst für Experten nicht nachvollziehbar, ob sensible Daten von Workday oder anderen Webseitenbesuchen erhoben werden.

Seit 2020 kommen übrigens auch Nutzer*Innen von Microsoft Edge, dem schwer überfälligen Nachfolger des Browser-Methusalems Internet Explorer, auf Siemens-PCs standardmäßig in den Genuss der WalkMe Erweiterung. Benutzer*Innen ohne Administratorzugänge sind derzeit machtlos, daran etwas zu ändern und sind gezwungen, schlicht zu vertrauen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Wir meinen: Unabdingbar ist, dass der Betriebsrat lückenlos über Anwendungen, die Beschäftigte direkt betreffen, informiert wird und über ihren Einsatz mitbestimmen kann. Sichergestellt werden muss aber nicht nur, dass die betroffenen Beschäftigten bei der Einführung etwa von RPA früh beteiligt werden und darüber hinaus Qualifizierung ermöglicht und Beschäftigung gesichert wird. Es ist auch darauf zu achten, dass die Daten anonymisiert erhoben und gespeichert werden und damit keinesfalls zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden können.

https://extranet.igmetall.de/view_104985.htm

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