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Geht uns alle an

Lohntransparenzgesetz: Über Geld wird eben doch gesprochen! 

  • Oktober 9, 2023Oktober 9, 2023

Die Annahme, dass das Reden über Gehalt unter Kolleg*innen sich nicht gehört oder gar verboten sei, ist lange überholt. Spätestens seit dem Lohntransparenzgesetz in der EU stehen solche Unterhaltungen auf felsenfestem juristischem Grund. Anfragen an den Arbeitgeber zum Vergleich des eigenen Gehalts mit anderen Angestellten können sogar anonym über den Betriebsrat gestellt werden. 

Lohntransparenz in der EU​ 

Die EU will den Grundsatz des gleichen Entgelts für alle bei gleicher Arbeit durch neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz stärken.​ Der Rat hat am 24. April 2023 neue Vorschriften angenommen.​ Durch die EU-Richtlinie soll die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden.​ 

Gemäß den neuen Vorschriften müssen EU-Unternehmen Informationen über die von ihnen gezahlten Löhne veröffentlichen und Maßnahmen ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei ihnen 5 % übersteigt.​ 

Wir finden, dass dies ein guter Schritt ist. Natürlich wünschen wir uns 0%, doch verglichen mit den bisherigen 18% (viertschlechtester Wert im internationalen Vergleich) ist dies eine signifikante Verbesserung. 

Kernelemente für mehr Lohntransparenz​ 

Lohntransparenz für Arbeitsuchende – Arbeitgebende müssen in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen. Arbeitgebenden wird es nicht gestattet sein, Arbeitssuchende nach ihrer früheren Vergütung zu fragen​. 

Auskunftsrecht für Arbeitnehmende – Arbeitnehmende werden das Recht haben, von ihrem Arbeitgebenden Auskunft über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Arbeitnehmenden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Dieses Recht wird für alle Arbeitnehmenden unabhängig von der Größe des Unternehmens bestehen.​ 

Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle – Arbeitgebende mit mindestens 100 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern veröffentlichen. In einer ersten Phase werden Arbeitgebende mit mindestens 250 Beschäftigten jährlich und Arbeitgebende mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre Bericht erstatten. Ab fünf Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie müssen Arbeitgebende mit 100 bis 149 Beschäftigten ebenfalls alle drei Jahre Bericht erstatten.​ 

Gemeinsame Entgeltbewertung – Ergibt die Entgeltberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens 5 Prozent und kann der Arbeitgebende das Gefälle nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren rechtfertigen, muss er in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmendenvertretungen eine Entgeltbewertung vornehmen.​ 

Linksammlung zum Thema

Aktuelles aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-evaluationsbericht-zum-entgelttransparenzgesetz-228904

Flyer IG Metall für gleiche Bezahlung 

https://www.igmetall.de/dl/igm/Entgelttransparenzgesetz_2.Aufl_885a6d36ba612ee8453315849cdd26132a61651e.pdf

Vergleichen Sie ihr Geld – wer verdient was 

https://www.lohnspiegel.de/index.htm

Richtlinien(EU) des europäischen Parlaments und des Rates
zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023L0970#d1e1036-21-1

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023L0970

Auskunftsanspruch Gleiche Arbeit = Gleicher Lohn? 

 BMFSFJ – Publikationen 

Gleichstellung

Gemeinsamer feministischer Streik!

  • März 29, 2023März 29, 2023

Aktive aus Gewerkschaften, der ver.di Bezirksfrauen*Rat und feministische Netzwerke luden zur feministischen Streikuni und zum „Platz für Sorge“ am 8.März ein.

Am internationalen Weltfrauentag gehen weltweit seit Jahrzehnten Frauen, FLINTA* und Unterstützer*innen auf die Straße und fordern bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen, eine Gesellschaft, die das Leben und ein gutes Leben für alle in den Mittelpunkt stellt. Für einen Alltag ohne Angst vor geschlechterbasierter Gewalt und Übergriffen. Für gleiche Bezahlung und eine gerechte Aufteilung von Sorge- und Reproduktionsarbeit. So auch an diesem 08. März 2023.

Unter dem Motto „Wenn wir Frauen* die Arbeit niederlegen, steht die Welt still.“ wurde für gleiche Bezahlung und die Anerkennung der oft unbezahlten oder unterbezahlten Arbeit von Frauen solidarisch an der Seite der streikenden Kolleg*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst gekämpft. Kitas und der gesamte soziale Bereich ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Darauf sind alle angewiesen – Frauen aber ganz besonders. Wenn es keine Kitaplätze gibt oder die Kitagebühren unbezahlbar sind, bleibt die Kinderbetreuung an Frauen hängen. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss spürbar ausgebaut werden.

Feministische Streikuni und „Platz für Sorge“

Von 12:00 bis 15:00 Uhr lud die feministische Streikuni im Helene-Grünberg-Zentrum im Gewerkschaftshaus zu folgenden Vorträgen ein:

  • Prof. Ingrid Artus: Feministischer Streik. Was ist das und wie kommen wir zu feministischen Streiks im öffentlichen Dienst und anderswo? 
  • Farzaneh Ezati, IMEDANA e.V.: Jin, Jiyan, Azadî. Frau, Leben, Freiheit. Feministische Bewegung im Iran: Die erste feministische Revolution?
  • Film über die Bewegung für mehr Personal in den Unikliniken in NRW 2022: „Höchstens vier Wochen“
  •  FLINTA* Komitee: Gemeinsam feministisch streiken?! Sorgearbeit, Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge für unseren Alltag und das Konzept Care Revolution.
  •  Carolin Geist, IG Metall Frauen: Was tun bei sexueller Übergriffigkeit im Betrieb?
    Vortrag im Gewerkschaftshaus “Was tun bei sexueller Übergriffigkeit im Betrieb?“

    Danach ging es von 15:00 bis 17:30 Uhr zum Hefnerplatz, einem zentralen Platz in der Innenstadt, der in einen „Platz für Sorge“ umbenannt wurde.

    Impressionen vom internationalen Weltfrauentag 2023

    Mit vielfältigen Materialien und Beiträgen wurden Fragen gestellt und darauf aufmerksam gemacht, wie und in welcher Gesellschaft wir leben und arbeiten wollen, was wir für ein gutes Leben brauchen und wie wir zu einer Gesellschaft kommen, die strukturelle Ungleichheiten beseitigt – zudem in einer Situation, in der die aktuellen Entwicklungen politischen genau das Gegenteil bewirken?

    Krise, Preissteigerungen und Kriege treffen Frauen als erste und besonders hart. Doch es gibt auch Hoffnung und Veränderungsperspektiven. Die Losung “Jin, Jiyan, Azadî”, die Forderung nach Frau, Leben, Freiheit bringt die Hoffnung von Menschen auf der ganzen Welt für ein besseres Leben zum Ausdruck.

    Beteiligt waren neben dem ver.di Bezirksfrauen*Rat u.a. die GEW, IG Metall Frauen, das Frauenhaus Nürnberg und die feministischen Perspektiven mit einer szenischen Lesung zu „Frauen und Krieg“.

    Leben mit Arbeit

    Zusammenfassung Tarifergebnisse

    • Februar 16, 2023Februar 16, 2023

    Um bei den wesentlichen Ergebnissen des Tarifabschlusses den Überblick zu behalten, haben wir sie hier noch einmal kurz und knapp zusammengefasst:

    Transformationsgeld (T-Geld)
    Jeweils im Februar gibt es das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 % des Monatsgentgelts. Das T-Geld kann auch für einen Teilentgeltausgleich bei kollektiver Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung verwendet werden.

    Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG)
    Jeweils zum 31. Juli wird das Tarifliche Zusatzgeld in Höhe von 27,5 % des Monatsentgelts gezahlt.

    Zusatzbetrag (ZUB)
    Außerdem wird ein Zusatzbetrag in Höhe von 18,5 % der Entgeltgruppe 5 Stufe A gezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 wird hierfür die Entgeltgruppe 5 Stufe B herangezogen.
    Für die Jahre 2023 und 2024 kann die Auszahlung des Zusatzbetrags maximal bis April des jeweiligen Folgejahres verschoben werden. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann der Betrag entfallen.

    Wahloption 8 zusätzliche freie Tage für Pflege, Kinder, Schicht
    Bei Kindererziehung, Pflege Angehöriger oder Schichtarbeit kann das Tarifliche Zusatzgeld in 8 freie Tage gewandelt werden. Zwei dieser Tage zahlt der Arbeitgeber.

    Urlaub und Urlaubsentgelt
    Metallerinnen und Metaller haben Anspruch auf 6 Wochen Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsentgelt in Höhe von 50 % des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Das entspricht rund 70 % eines Monatsverdienstes bei 30 Tagen Urlaub.

    Weihnachtsgeld
    Anteiliges 13. Monatseinkommen
    nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 25 % eines Monatsverdienstes
    nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit 35 % eines Monatsverdienstes
    nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit 45 % eines Monatsverdienstes
    nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 55 % eines Monatsverdienstes

    Übernahme Auszubildende und Dual-Studierende
    Genau wie Auszubildende erhalten nun auch ausbildungsintegrierte Dual-Studierende ein Angebot zur Übernahme nach Abschluss des Studiums.

    Tariferfolge zur Altersteilzeit wirken weiter
    Altersteilzeit ist weiterhin möglich durch den Tarifvertrag “Anspruchsvoraussetzungen”, der die Finanzierung regelt.

    Miteinander erreicht
    Dieser Erfolg ist Ausdruck unserer Mitgliederstärke und war nur möglich, weil viele “an einem Strang gezogen haben” – jedes Mitglied zählt und macht die IG Metall stark!

    Entgelttabelle gültig ab 01.06.2023 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie

    EG 12.524 EUR
    Stufe AStufe BStufe C
    EG 22.573 EUR2.616 EUR
    EG 32.702 EUR2.785 EUR
    EG 42.869 EUR2.953 EUR3.140 EUR
    EG 53.219 EUR3.298 EUR
    EG 63.418 EUR3.537 EUR
    EG 73.686 EUR3.836 EUR
    EG 83.998 EUR4.166 EUR
    EG 94.379 EUR4.594 EUR
    EG 104.843 EUR5.089 EUR
    EG 115.355 EUR5.619 EUR
    EG 125.871 EUR6.122 EUR
    Entgeltgruppen ab 01.06.2023

    AT Mindestentgelt ab 01.06.2023
    35 Std.: 7.989,21 EUR Monatseinkommen / 99.176,21 EUR Jahreseinkommen
    40 Std.: 9.131,09 EUR Monatseinkommen / 113.351,40 EUR Jahreseinkommen

    Ausbildungsvergütung ab 01.06.2023
    1. Ausbildungsjahr 1.088 EUR
    2. Ausbildungsjahr 1.146 EUR
    3. Ausbildungsjahr 1.220 EUR
    4. Ausbildungsjahr 1.270 EUR

    Entgelttabelle gültig ab 01.05.2024 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie

    EG 12.607 EUR
    Stufe AStufe BStufe C
    EG 22.658 EUR2.702 EUR
    EG 32.791 EUR2.877 EUR
    EG 42.964 EUR3.050 EUR3.244 EUR
    EG 53.325 EUR3.407 EUR
    EG 63.531 EUR3.654 EUR
    EG 73.808 EUR3.963 EUR
    EG 84.130 EUR4.303 EUR
    EG 94.524 EUR4.746 EUR
    EG 105.003 EUR5.257 EUR
    EG 115.532 EUR5.804 EUR
    EG 126.065 EUR6.324 EUR
    Entgeltgruppen ab 01.05.2024

    AT Mindestentgelt ab 01.05.2024
    35 Std.: 8.252,82 EUR Monatseinkommen / 102.488,80 EUR Jahreseinkommen
    40 Std.: 9.431,24 EUR Monatseinkommen / 117.077,40 EUR Jahreseinkommen

    Ausbildungsvergütung ab 01.05.2024
    1. Ausbildungsjahr 1.124 EUR
    2. Ausbildungsjahr 1.184 EUR
    3. Ausbildungsjahr 1.261 EUR
    4. Ausbildungsjahr 1.312 EUR

    Inflationsausgleichsprämie (jeweils in 2023 und 2024)
    Steuer- und sozialversicherungsfrei
    Vollzeitbeschäftigte 1.500 EUR
    Auszubildende 550 EUR
    Auszubildende mit Kind 825 EUR

    Geht uns alle an

    Gebt 8: Der Tarifabschluss von Baden-Württemberg wurde für Bayern…

    • Dezember 1, 2022Dezember 1, 2022
    (Bildquelle: Homepage der IG Metall Nürnberg)

    Unser Engagement hat sich gelohnt. Am 22.11. haben sich die IG Metall Bayern und die Vertreter*innen des Arbeitgeber*innenverbandes vbm auf die Übernahme des Tarifabschlusses von Baden-Württemberg geeinigt. Danke an alle, die sich aktiv beteiligt hatten, um dieses Ergebnis zu erringen.
    Und das ist drin:


    (Bildquelle: Homepage der IG Metall Baden-Württemberg)

    Mehr Infos zu den Ergebnissen des Tarifabschlusses in Baden-Württemberg findet Ihr hier:
    Tarif 2022: Solidarität gewinnt! | IG Metall Baden-Württemberg

    Und bitte nicht vergessen (z.B. für eventuelle Gehaltsgespräche): Dieses Ergebnis haben wir den Unternehmervertreter*innen abgerungen. Eure Vorgesetzten hatten damit im besten Fall nichts zu tun 🙂

    Geht uns alle an

    Kommt zur Kundgebung am 15.09.22 zum Tarifrundenauftakt!

    • September 9, 2022September 9, 2022

    Wenn kommenden Donnerstag die Verhandlungsparteien zum ersten Mal in der kleinen Meistersingerhalle in der Münchener Str. 21 in Nürnberg aufeinander treffen, wollen wir uns das als Standort-Vertreter der IG Metall nicht entgehen lassen. Begleitet vom Rahmenprogramm (s. unten) werden wir gemeinsam lautstark unsere Unterstützung der Forderung von 8% mehr Entgelt unterstreichen. Dafür brauchen wir so viele Köpfe und Stimmen von unserem Standort wie möglich.

    Für die Teilnehmenden gilt: Wer während der Arbeitszeit dabei sein will, muss sich hierfür Zeit aus seinem Zeitguthaben nehmen und sich beim Vorgesetzten ab- und später wieder zurückmelden. Aber: Jeder und jede kann an der Kundgebung teilnehmen (Artikel 110 der Bayerischen Verfassung).

    Wir hoffen, möglichst viele von Euch dort anzutreffen. Nähere Infos zum Treffpunkt werden hier noch ergänzt bzw. über unsere Yammer-Gruppe bekannt gegegeben.



    Leben mit Arbeit

    Dankeschön!

    • März 24, 2022März 30, 2022

    Die Ergebnisse der Betriebsratswahl sind da. Dank Euch dürfen wir diese Wahlperiode in Summe 13 Betriebsrät*innen stellen! Wir bedanken uns herzlich bei Allen, die trotz der Pandemie-bedingten Widrigkeiten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und ihre Stimme für uns abgegeben haben.

    Heute, am 30.3. hat sich der neue Betriebsrat konstituiert, Martin Kaindl bleibt Betriebsratsvorsitzender, Elisabeth Vatter ist ab heute die Stellvertreterin.

    Wir freuen uns sehr, dass bei uns dank Euch weiterhin gilt: wo Betriebsrät*innen gemeinsam mit Gewerkschaften arbeiten, sind die Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Zukunftsperspektiven von Beschäftigten in der Regel besser.

    Geht uns alle an

    Internationaler Frauentag 2022

    • März 8, 2022Mai 3, 2023

    Am heutigen 08. März 2022 feiern wir den 111. Internationalen Frauentag. Ein Grund, sich über das Frausein im Jahr 2022 ein paar Gedanken zu machen.

    Wann und warum wird der Weltfrauentag am 8. März gefeiert?

    In Europa beschloss die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz, an der mehr als 100 Delegierte aus 17 Ländern teilnahmen, auf Initiative der deutschen Sozialistin Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages.

    Am 19. März 1911 war es dann soweit. Der erste internationale Frauentag fand in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. Die politische Forderung war das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Mehr als eine Million Frauen gingen damals auf die Straße. So etwas hatte es bis dahin nicht gegeben.

    1912 schlossen sich Frauen in Frankreich, Schweden und den Niederlanden, 1913 Frauen in Russland der Idee an und gingen auf die Straße.
    Zur Ehre der Rolle der Frauen in der Februar-Revolution wurde auf der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen 1921 in Moskau auf Vorschlag der bulgarischen Delegation der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt.

    1922 wurde der Internationale Frauentag erstmals in verschiedenen Ländern einheitlich begangen.

    Am 8. März 1975 richtete die UN im Rahmen des „Internationalen Jahrs der Frau“ erstmals eine Feier aus.

    1977 forderte die UN-Generalversammlung mit einer Resolution alle Staaten dazu auf, einen Tag im Jahr zum „Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ zu erklären.

    Die zentrale politische Forderung des ersten Internationalen Frauentages 1911 war das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Bis 2009 wurden wichtige Meilensteine erreicht auf dem Weg zur Gleichberechtigung:
    90 Jahre Frauenwahlrecht, 60 Jahre Gleichstellungsartikel im Grundgesetz, 50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz. Dennoch: echte Gleichstellung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sieht anders aus.

    Heute geht es um die Verwirklichung der Chancengleichheit, um gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben und an politischen Entscheidungsprozessen und gesellschaftlichen Ressourcen1. In Deutschland verdienen Frauen auch im Jahr 2022 noch immer weniger als Männer. Viele von ihnen bemühen sich täglich um eine Balance zwischen Familie und Beruf. Und viele Frauen wollen einen beruflichen Aufstieg wie ihre männlichen Kollegen. Außerdem hat Corona die Gleichberechtigung der Frauen weltweit um Jahrzehnte zurückgeworfen.

    Vor allem in Sachen Lohngleichheit bei vergleichbarer Arbeit schneidet Deutschland mit einer Lohnlücke von 18% (statistisches Bundesamt) in der Studie schlecht ab: Platz 97 von 156 Ländern.
    Und: Frauen sind in Ingenieurberufen, in der Datenverarbeitung und im Arbeitsbereich Künstliche Intelligenz noch wenig vertreten. „Wenn wir zukünftig eine dynamische Wirtschaft wollen, müssen Frauen unbedingt einen Platz in der Arbeitswelt von morgen erhalten“, sagt Saadia Zahidi, Geschäftsführerin beim Weltwirtschaftsforum. Aber wie schaffen wir die strukturellen Veränderungen? Das ist unsere Aufgabe als Gesellschaft. Um das zu erreichen, müssten in Deutschland vor allem die Rahmenbedingungen geändert werden, die einen Anreiz zu Ungleichheiten geben: zum Beispiel beim Thema Ehegattensplitting oder bei einer beitragsfreien Mitversicherung, die ungleiche Verdienstverhältnisse der Ehepartner begünstigen.

    Quizfrage: Wie lange dauert es, bis es eine absolute Gleichstellung in den Bereichen wirtschaftliche Teilhabe und Chancen, Bildungsniveau, Gesundheit sowie politische Ermächtigung – gibt?

    Na?

    135,6 Jahre!

    Diese ernüchternde Zahl stammt vom Global Gender Gap Report 2021.2

    Es gibt also noch viel zu tun.

    In diesem Sinne wünschen wir allen Frauen einen erfolgreichen Internationalen Weltfrauentag und möchten Eure Aufmerksamkeit noch auf ein paar interessante Online Seminare lenken.

    Unter den folgenden Download-Links findet Ihr einen Flyer für

    Kostenlose ONLINE-SEMINARE FÜR FRAUEN (auch ohne Mitgliedschaft bei der IG Metall) IM BERUFSLEBENHerunterladen

    und

    einen Gutschein für die SONDER-VORFÜHRUNG „DIE UNBEUGSAMEN“ inklusive WebTalk „Frauen entscheiden mit: Heute und Morgen“Herunterladen

    In diesem Film kommen weibliche Bundestagsabgeordnete der Bonner Republik zu Wort. Ihre Erinnerungen sind zugleich komisch und bitter, absurd und bisweilen erschreckend aktuell …

    P.S.:
    In Deutschland ist der Internationale Frauentag nur in einem einzigen Bundesland gesetzlicher Feiertag: in Berlin.

    Quellenangabe:

    1 (PDF Download, “Geschichte-des-internationalen-Frauentags.pdf”) https://www.dgb.de/schwerpunkt/internationaler-frauentag-weltfrauentag/++co++39d79dd2-182a-11ea-a393-52540088cada
    2 https://www.deutschlandfunkkultur.de/feminismus-und-corona-rolle-rueckwaerts-in-sachen-100.html

    Gleichstellung

    Gender-Pay-Gap-Day

    • März 7, 2022März 9, 2022

    Heute hat der DGB in der Karolinenstraße eine Aktion durchgeführt, um auf den Gender-Pay-Gap-Day hinzuweisen.
    Bis zu diesem Tag im Jahr haben Frauen* unentgeltlich gearbeitet und verdienen erst mit dem morgigen Tag “das Gleiche” wie als männlich definierte Menschen.
    Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit, die unserer Meinung besser heute als morgen überwunden werden sollte.

    Alle Menschen sollten für die gleiche Tätigkeit die gleiche Bezahlung erhalten. Immer und überall!
    Auch ist es ein Skandal, dass gerade die Berufe, in denen in der Mehrheit Frauen arbeiten, die zumeist schlechter bezahlten sind, obwohl Care- und Sozial-Arbeit eine der Stützen unserer Gesellschaft sind.
    Von der unbezahlten häuslichen Arbeit gar nicht zu reden !!

    Zlatka, Carolin von der IG Metall und Andy bei der Aktion heute in der Karolinenstraße

    Auch aus diesem Grund fordern wir Euch auf, den morgigen 8. März, den Frauenkampftag, zu begehen und Euch an Aktionen zu beteiligen.

    Am Samstag den 12.03. wird es um 14:30 am Plärrer/Ecke Gostenhofer Hauptstraße eine Demonstration geben.
    Am 08.03. gibt es ab 14:00 am Gewerkschaftshaus in Nürnberg ein Streikcafé, was ihr sehr gerne besuchen könnt.
    Beides sind keine von der IGM organisierten Aktionen.

    Der IG Metall-Vorstand, das Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik hat eine Präsentation zum Equal Pay Day erstellt, Ihr findet sie hier: https://vknbgm.de/wp-content/uploads/2022/03/2022_Musterpraesentation-Entgelt_equalpayday.pdf

    (Copyright: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), Ressort Frauen und Gleichstellung, 2022
    Bild: Anastasiia Makarevich auf iStock)

    Leben mit Arbeit

    Kundgebung am 10.02. bei Siemens NMA

    • Februar 11, 2022Februar 11, 2022

    Am 10.02. nahm eine Delegation der IGM Moorenbrunn an der Protestkundgebung auf der Siemensbrücke in Nürnberg teil. Ab 6:30 Uhr versammelten sich hier 300 Metaller*innen um laut für den Erhalt des Nürnberger Maschinen- und Apparate-Werks zu kämpfen. Unterstützend zugegeben waren Oberbürgermeister Marcus König und Wirtschaftsreferent Michael Fraas.

    Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der IGM Nürnberg: https://nuernberg.igmetall.de/aktuelles-aus-den-betrieben/flammender-protest-gegen-die-zerschlagung-des-siemens-nma

    Leben mit Arbeit

    Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.2021)

    • Dezember 1, 2021Dezember 1, 2021

    Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“

    Richard v. Weizsäcker

    Am 03.12.2021 ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Denken wir daran: Für jede*n von uns kann sich das gewohnte Leben durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung abrupt und total verändern. Deshalb hier einige Infos zu diesem Themenkreis.

    Neben der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb (siehe BR-Homepage für Nürnberg-Moorenbrunn, dort bei „Quicklinks Standort“ auf „Schwerbehindertenvertretung“ klicken) macht sich auch die IG Metall stark für alle Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung bzw. der Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Nähere Infos dazu gibt es auf der Homepage der IG Metall: 
    https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/gleichstellung-und-integration/inklusion/wir-brauchen-eine-barrierefreie-arbeitswelt  

    Wir beraten Sie u.a. bei Fragen zu:  

    • Antragstellung bei Grad der Behinderung (GdB) 
    • Kündigungsschutz 
    • Beschäftigung 
    • Rehabilitation 
    • Prävention 
    • Barrierefreie Arbeit 
    • Sozialrecht 
    • Arbeitsrecht 
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz 

    Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten 

    Der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten beschränkt sich künftig nicht mehr nur auf die sogenannten Betriebswege, wie etwa den Weg zum Drucker im anderen Raum oder zum Schrank, in dem sich die Bürounterlagen befinden.  
    Vielmehr besteht zukünftig der gleiche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wie bei der Arbeit im Betrieb. Also auch die Wege im eigenen Haushalt, um sich beispielsweise ein Getränk zu holen, zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang werden nun mitberücksichtigt. Darüber hinaus besteht der Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten und ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen bzw. sie abholen. Bislang galt hier der Versicherungsschutz nur für Beschäftigte, die im Betrieb oder mobil von unterwegs arbeiten. Nun sind Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, den bisher bereits Versicherten gleichgestellt. 
      
    § 8 SGB VII Abs. 1 (Ergänzung): 
    “Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.” 
     
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII (Ergänzung um Nr. 2a): 
    “(Versicherte Tätigkeiten sind auch) das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten… fremde Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird. 

    Soziale Absicherung nach Zeiten der Lohnfortzahlung 

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen erhalten bei einer längeren Krankheit nach Wegfall der Lohnfortzahlung durch ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur noch 70% des Bruttolohns, maximal jedoch 90% des Nettolohns abzüglich rund 12% für die Sozialversicherung. Dadurch entsteht eine Einkommenslücke von über 20%! 
     
    Der Verdienstausfall–Schutz mit ansteigenden Leistungen ist hierfür die perfekte Lösung. Arbeitnehmer*innen erhalten ab dem 43. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in Höhe von 150€ pro Monat. Ab dem 183. Tag erhöht sich die Leistung auf monatlich 300€ und ab dem 365. Tag auf 600€. Die Leistungen des Verdienstausfall-Schutzes erhält man zeitlich unbegrenzt. 
    Zu Beginn des Vertrags besteht eine einmalige Wartezeit von 3 Monaten, abzüglich einer evtl. 6-wöchigen Lohnfortzahlung.  

    Der Verdienstausfall-Schutz bietet bei langwierigen Erkrankungen eine hohe finanzielle Sicherheit, damit sie auch zukünftig sorgenfrei Ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen können. 
    Weiterführende Information dazu gibt es hier: Verdienstausfall-Schutz (igmservice.de) 

    Ihre Ansprechpartnerin am Standort Nürnberg-Moorenbrunn – Winter-Günther-Straße: 

    Kui Danne (Kontakt via SCD)

    Auch von Siemens gibt es einen Artikel mit Hinweis auf den 3. Dezember, den Tag der Menschen mit Be_hinderung

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