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Leben mit Arbeit

Starker Auftritt zur Kundgebung am 29. Oktober

  • November 3, 2021November 3, 2021

Deutschland muss Industrieland bleiben!

Am 29.Oktober war Nürnberg Teil des bundesweiten Aktionstages für den Erhalt des Industriestandortes Deutschland. Insgesamt 50000 Metallerinnen und Metaller gingen deutschlandweit dafür auf die Straße.
Natürlich war eine Delegation vom Standort NbgM mit dabei. Gut gelaunt und entschlossen trafen wir uns an der Aral-Tankstelle in der Ulmenstraße, um uns gemeinsam zum Tor Süd der Siemens NMA in der Vogelweiherstraße zu bewegen.
Geschätzt 600 Beschäftigte aus dem Großraum Nürnberg versammelten sich zu einer eindeutigen und starken Willensbekundung: Es geht um einen zukunftsorientierten, ökologischen und demokratischen Wandel unserer Industrie, der alle Beschäftigten aktiv beteiligt.
Outsourcing und Verlagerung von Kompetenzen/Ressourcen oder Entlassungen aus kurzsichtigen Gewinninteressen dürfen keine Option sein!

Leben mit Arbeit

Passgenau oder widersprüchlich? AT-Beschäftigte und die IG Metall

  • September 2, 2021September 2, 2021

Das monatliche Entgelt für tariflich Beschäftigte wurde in der Tarifrunde 2021 nicht erhöht. Damit ergab sich gleichzeitig eine Nullrunde für AT-Beschäftigte, denn die Abstandsregelung für deren Entgelt beruht auf dieser Erhöhung. AT-Beschäftigte sind auch bei der durchgesetzten Juni-Corona-Beihilfe für die tariflich Beschäftigten leer ausgegangen. – Da ist es berechtigt zu fragen, was die IG Metall den AT-Beschäftigten überhaupt bringt.

Die Durchsetzungsfähigkeit von Gewerkschaften basiert auf dem Verhältnis der Mitgliederzahl zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer*innen (Organisationsgrad). Mit dem Organisationsgrad korreliert auch, wie hoch die Durchsetzungskraft für einzelne Beschäftigtengruppen ist: Wenige Vertreter einer Beschäftigtengruppe in der Gewerkschaft, das bedeutet auch wenig Durchsetzungskraft für deren Ansprüche.

Unterschiede in Bezirken der IG Metall – zwei Beispiele

Im Manteltarifvertrag für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Südbaden steht: 

„… Dieser Tarifvertrag gilt … für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer …“ und weiter „… Nicht als Beschäftigte im Sinne dieses Tarifvertrages gelten die Vorstandsmitglieder … ferner die Geschäftsführer und deren Stellvertreter, alle Prokuristen und die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG.“ 

In Südbaden – wie in ganz Baden-Württemberg – gibt es zwar auch Beschäftigte, die übertariflich entlohnt werden (ÜT statt AT), doch für sie gelten auch alle anderen tariflichen Regelungen. Dazu gehören dann die Juni-Coronabeihilfe, das neue Transformationsgeld im Februar, sowie weitere tarifliche Leistungen, wie u.a. die wöchentliche Arbeitszeit, die Vergütung von Mehrarbeit und Sonderzahlungen bis hin zur Urlaubsregelung. AT-Beschäftigte gibt es dort also grundsätzlich nicht.

Warum das in Bayern anders ist, ergibt sich aus dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie:

„… Nicht als Arbeitnehmer i. S. dieses Vertrages gelten … sonstige Arbeitnehmer, denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes monatliches Entgelt zugesagt worden ist, das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 30,5 v. H. übersteigt …“. 

Grundsätzlich fallen AT-Beschäftigte in Bayern also aus den Regelungen des Manteltarifvertrags heraus. Sie müssen alles individuell regeln. 

Warum das so ist:

Die großen M&E Unternehmen in Baden-Württemberg sind traditionell hervorragend gewerkschaftlich organisiert. Darunter sind auch viele übertariflich Beschäftigte, von denen sich etliche aktiv in ihrer Gewerkschaft einbringen. In Bayern sieht das anders aus: Hier sind die AT-Beschäftigten kaum gewerkschaftlich organisiert. – So auch bei Siemens, also einem der M&E-Arbeitgeber*innen mit sehr hohem AT-Anteil in Bayern. Das macht es schwierig bis aussichtslos, die Ansprüche von AT-Beschäftigten tarifvertraglich geltend zu machen oder Verhältnisse, wie in Baden-Württemberg durchzusetzen: Die bayerischen Arbeitgeber*innen haben schlicht keinen Grund, hier Zugeständnisse zu machen.

Fazit

Vielleicht ist es eine Überlegung wert, sich als AT für eine IG Metall Mitgliedschaft zu entscheiden. Dadurch sind Sie in der Lage, sich direkt oder indirekt für die Bedürfnisse Ihrer eigenen Beschäftigtengruppe einzusetzen, für Ihre Arbeitsbedingungen und für deren Absicherung durch Tarifverträge.


Übrigens: Wer IG Metall Mitglied ist, erhält beim Prüfen eines AT-Vertrages im Vorfeld – aber auch nachträglich – Rechtsberatung in seiner IGM-Geschäftsstelle, die Vertragsbedingungen werden geprüft und ggf. Argumente für eine Verhandlung zusammengestellt.


Weitere Informationen: 
Kleiner Ratgeber für AT-Beschäftigte 

Leben mit Arbeit

Mensch vor Marge – Mit der IG Metall durchs…

  • März 18, 2021April 28, 2021

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie befindet sich ein Großteil der Siemens-Beschäftigten nach wie vor im Homeoffice. Die gerade für die Siemens AG abgeschlossene Gesamtbetriebsvereinbarung „MobileWorking im NewNormal“ macht deutlich, dass mobiles Arbeiten von zu Hause aus auch in Zukunft, also nach der Pandemie, eine große Rolle spielen wird.

Die IG Metall startet deshalb eine Podcast-Reihe unter dem Motto „Mensch vor Marge – Mit der IG Metall durchs Homeoffice.“

Denn beim mobilen Arbeiten stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Was ist arbeits- und steuerrechtlich zu beachten? Welche Rechte und Pflichten habe ich im Homeoffice? Wie sieht ein ergonomisch gesundes Arbeiten im Homeoffice aus? Diese und viele weitere Themen werden Gegenstand der insgesamt sechs Podcast-Folgen sein.

Im Anschluss an die jeweiligen Podcasts werden virtuelle Kaffeerunden, Informations- und Orientierungsangebote sowie praktische Anwendungsmöglichkeiten angeboten. Abgeschlossen wird die Reihe durch einen Live-Talk zu den arbeits- und gesellschaftlichen Auswirkungen von Homeoffice mit prominenten Gästen.

Los geht’s am Donnerstag, den 18. März 2021. Pünktlich um 12:30 Uhr erscheint auf YouTube http://youtube.de/igmetall die Eröffnungsveranstaltung mit Tobias Bäumler (Stellv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Siemens AG), Jürgen Kerner (IG Metall Vorstand) und Rüdiger Groß (Stellv. GBR-Vorsitzender der Siemens Energy, BR-Vorsitzender Schaltwerk Berlin). Thematisch wird es dabei v.a. um die Vorstellung der gesamten Podcast-Reihe und die Perspektive der Gesamtbetriebsräte von Siemens und Siemens Energy auf das Thema Mobiles Arbeiten gehen.

Die zweite Podcast-Folge geht dann eine Woche später, am 25. März 2021 um 12:30 Uhr online. Einer der führenden Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland wird sich darin mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema „Homeoffice“ befassen. Die Podcast-Folgen werden auch im Anschluss dauerhaft abrufbar sein.

Termine, Themen und Referent*innen der weiteren Podcast-Folgen sowie der anschließenden virtuellen Veranstaltungen werden immer im Anschluss unter den Podcasts bekannt gegeben.

Hier geht es zum Video-Podcast:
„Mensch vor Marge – Mit der IG Metall durchs Homeoffice“

Update: es gibt einen zweiten Teil:
„Mensch vor Marge – Mit der IG Metall durchs Homeoffice – Folge 2: Homeoffice und Arbeitsrecht“

Noch ein Update: Teil drei ist online
“Mensch vor Marge – mit der IG Metall durchs Homeoffice – Folge 3: Homeoffice und die Steuererklärung”

Homeoffice Leben mit Arbeit

Mobile Working – Licht und Schatten

  • Februar 28, 2021März 3, 2021

Seit März 2020 ist von zu Hause aus zu arbeiten für die meisten Kolleg*innen unseres Standortes die neue Art zu arbeiten. Denn nach wie vor gilt: Arbeiten Sie, wenn irgend möglich, weiterhin von zu Hause. Da stellt sich auf lange Sicht die Frage, ob Büroarbeit zur Ausnahme und mobiles Arbeiten zum Regelfall wird.  

(Bild: iStock/monkeybusinessimages)

Bereits vor COVID-19 war es einigen Kolleg*innen unseres Standorts möglich, mobil zu arbeiten. Das war aber eher die Ausnahme und beschränkte sich auf einige Tage, immer unter Absprache mit der Führungskraft. 

Etliche Umfragen, die das neue Arbeiten beleuchten, haben deutliche Ergebnisse gezeigt, zum Beispiel die eines Google Surveys vom März 2020: 68 % der Arbeitnehmer*innen wünschen sich demnach auch nach der Corona-Krise mehr Mobile Working. Umfragen der IG Metall bestätigen diesen Trend, der unter den Angestellten noch deutlicher ausfällt. 

Auch die vom Betriebsrat in NBG M durchgeführte Umfrage beweist, dass die meisten Kolleg*innen das Arbeiten von zu Hause überwiegend positiv beurteilen. Allerdings ist die Tendenz zu einer flexiblen Wahl des Arbeitsorts erkennbar: Die Möglichkeit mobil zu arbeiten möchten die meisten zwar öfter als vor der Corona Krise nutzen (79 % der Befragten), aber eben nicht nur. 

Fazit: 

  • Mobile Arbeit funktioniert. Der Anspruch auf mobile Arbeit muss nicht an Effektivität der Arbeit scheitern. 
  • Ein neues Gleichgewicht zwischen mobiler Arbeit und Arbeit im Betrieb erscheint realisierbar. 
  • Mobiles Arbeiten ermöglicht die Weiterarbeit auch unter Kontaktbeschränkungen. 
  • Videokonferenzen und Digitaler Zugriff auf Software und Anlagen machen mobiles Arbeiten im direkten Kontakt mit Kolleg*innen möglich. 
  • Es kommt aber auch zu Arbeitsintensivierung und Entgrenzung von Arbeitszeiten. Mobiles Arbeiten erfordert daher ein gutes Zeit- und Pausenmanagement. So müssen zum Beispiel unbedingt Ruhezeiten eingehalten werden und es sind auch klare Regeln für Zeiten zu definieren, in denen die Menschen nicht erreichbar sind. 
  • Der Wegfall des sozialen und informellen Austauschs im Betrieb erschwert die Zusammenarbeit. 
  • Gute Ergonomie, ein angemessener Arbeitsplatz und hochwertige technische Ausstattung sind wesentliche Voraussetzungen für gute, effektive und gesunde Arbeitsbedingungen. 
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Mobile Working setzt eine intakte gesellschaftliche Infrastruktur für Kinder und Schüler voraus. Denn arbeiten und gleichzeitig Kinder betreuen/unterrichten funktioniert nicht. 

Unter Gewerkschafter*innen werden auch Schattenseiten der verstärkten Mobilen Arbeit diskutiert. Es zeigt sich bereits bei vielen Unternehmen, dass sie mobiles Arbeiten dazu nutzen, Büroflächen zu reduzieren. Das reicht bis hin zur Aufgabe ganzer Standorte. Fehlender sozialer Kontakt auch zu denjenigen, mit denen man nicht arbeitsbedingt direkt zusammen arbeitet führt zu dem Risiko, dass die Belegschaft entsolidarisiert wird, so dass weniger Mitbestimmung durchsetzbar wird. Auf lange Sicht wird mit Blick auf die Bürobereiche auch darüber diskutiert, wie groß das Risiko ist, dass angestammte Arbeitsplätze leichter in Länder transferiert werden können, die aus Sicht der Arbeitgeber günstigere Arbeitsbedingungen bieten. – Online zu arbeiten funktioniert eben nicht nur in der Region, sondern in der ganzen Welt.  

Grundsätzlich zukunftsweisend ist ein neues Gleichgewicht zwischen mobiler Arbeit und arbeiten im Büro bei gleichzeitiger Sicherung der Arbeitsplätze. Dafür müssen Normen und Regeln vereinbart werden. Dazu hat die IG Metall neun Thesen aufstellt. Einen guten Rahmen zur Umsetzung dieser Thesen bietet der Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten in der Metall- und Elektroindustrie. Uns vor den Schattenseiten der mobilen Arbeitswelt zu schützen muss Gegenstand weiterer Vereinbarungen und Tarifverträge werden. 

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