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Geht uns alle an

Kommt zur Kundgebung am 15.09.22 zum Tarifrundenauftakt!

  • September 9, 2022September 9, 2022

Wenn kommenden Donnerstag die Verhandlungsparteien zum ersten Mal in der kleinen Meistersingerhalle in der Münchener Str. 21 in Nürnberg aufeinander treffen, wollen wir uns das als Standort-Vertreter der IG Metall nicht entgehen lassen. Begleitet vom Rahmenprogramm (s. unten) werden wir gemeinsam lautstark unsere Unterstützung der Forderung von 8% mehr Entgelt unterstreichen. Dafür brauchen wir so viele Köpfe und Stimmen von unserem Standort wie möglich.

Für die Teilnehmenden gilt: Wer während der Arbeitszeit dabei sein will, muss sich hierfür Zeit aus seinem Zeitguthaben nehmen und sich beim Vorgesetzten ab- und später wieder zurückmelden. Aber: Jeder und jede kann an der Kundgebung teilnehmen (Artikel 110 der Bayerischen Verfassung).

Wir hoffen, möglichst viele von Euch dort anzutreffen. Nähere Infos zum Treffpunkt werden hier noch ergänzt bzw. über unsere Yammer-Gruppe bekannt gegegeben.



Leben mit Arbeit

Passgenau oder widersprüchlich? AT-Beschäftigte und die IG Metall

  • September 2, 2021September 2, 2021

Das monatliche Entgelt für tariflich Beschäftigte wurde in der Tarifrunde 2021 nicht erhöht. Damit ergab sich gleichzeitig eine Nullrunde für AT-Beschäftigte, denn die Abstandsregelung für deren Entgelt beruht auf dieser Erhöhung. AT-Beschäftigte sind auch bei der durchgesetzten Juni-Corona-Beihilfe für die tariflich Beschäftigten leer ausgegangen. – Da ist es berechtigt zu fragen, was die IG Metall den AT-Beschäftigten überhaupt bringt.

Die Durchsetzungsfähigkeit von Gewerkschaften basiert auf dem Verhältnis der Mitgliederzahl zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer*innen (Organisationsgrad). Mit dem Organisationsgrad korreliert auch, wie hoch die Durchsetzungskraft für einzelne Beschäftigtengruppen ist: Wenige Vertreter einer Beschäftigtengruppe in der Gewerkschaft, das bedeutet auch wenig Durchsetzungskraft für deren Ansprüche.

Unterschiede in Bezirken der IG Metall – zwei Beispiele

Im Manteltarifvertrag für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Südbaden steht: 

„… Dieser Tarifvertrag gilt … für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer …“ und weiter „… Nicht als Beschäftigte im Sinne dieses Tarifvertrages gelten die Vorstandsmitglieder … ferner die Geschäftsführer und deren Stellvertreter, alle Prokuristen und die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG.“ 

In Südbaden – wie in ganz Baden-Württemberg – gibt es zwar auch Beschäftigte, die übertariflich entlohnt werden (ÜT statt AT), doch für sie gelten auch alle anderen tariflichen Regelungen. Dazu gehören dann die Juni-Coronabeihilfe, das neue Transformationsgeld im Februar, sowie weitere tarifliche Leistungen, wie u.a. die wöchentliche Arbeitszeit, die Vergütung von Mehrarbeit und Sonderzahlungen bis hin zur Urlaubsregelung. AT-Beschäftigte gibt es dort also grundsätzlich nicht.

Warum das in Bayern anders ist, ergibt sich aus dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie:

„… Nicht als Arbeitnehmer i. S. dieses Vertrages gelten … sonstige Arbeitnehmer, denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes monatliches Entgelt zugesagt worden ist, das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 30,5 v. H. übersteigt …“. 

Grundsätzlich fallen AT-Beschäftigte in Bayern also aus den Regelungen des Manteltarifvertrags heraus. Sie müssen alles individuell regeln. 

Warum das so ist:

Die großen M&E Unternehmen in Baden-Württemberg sind traditionell hervorragend gewerkschaftlich organisiert. Darunter sind auch viele übertariflich Beschäftigte, von denen sich etliche aktiv in ihrer Gewerkschaft einbringen. In Bayern sieht das anders aus: Hier sind die AT-Beschäftigten kaum gewerkschaftlich organisiert. – So auch bei Siemens, also einem der M&E-Arbeitgeber*innen mit sehr hohem AT-Anteil in Bayern. Das macht es schwierig bis aussichtslos, die Ansprüche von AT-Beschäftigten tarifvertraglich geltend zu machen oder Verhältnisse, wie in Baden-Württemberg durchzusetzen: Die bayerischen Arbeitgeber*innen haben schlicht keinen Grund, hier Zugeständnisse zu machen.

Fazit

Vielleicht ist es eine Überlegung wert, sich als AT für eine IG Metall Mitgliedschaft zu entscheiden. Dadurch sind Sie in der Lage, sich direkt oder indirekt für die Bedürfnisse Ihrer eigenen Beschäftigtengruppe einzusetzen, für Ihre Arbeitsbedingungen und für deren Absicherung durch Tarifverträge.


Übrigens: Wer IG Metall Mitglied ist, erhält beim Prüfen eines AT-Vertrages im Vorfeld – aber auch nachträglich – Rechtsberatung in seiner IGM-Geschäftsstelle, die Vertragsbedingungen werden geprüft und ggf. Argumente für eine Verhandlung zusammengestellt.


Weitere Informationen: 
Kleiner Ratgeber für AT-Beschäftigte 

Logo Tarifabschluss 2021 Tarifrunde

Tarifergebnis 2021 – gemeinsam erreicht!

  • Mai 19, 2021Mai 19, 2021

Starke 251 899 Aktive allein in Bayern haben der Arbeitgeber*innenseite mit ihren Aktionen auch Online bewiesen, dass die Metaller*innen ganz und gar nicht hilflos sind. Die Tarifrunde war erfolgreich und hat die Weichen für eine arbeitnehmerorientierte Zukunft gestellt. Und Leasing-Kräfte haben als IG Metall-Mitglied echte erkämpfte Vorteile.

Großer Erfolg: Den Wunsch der Arbeitgeber*innen, mehr oder weniger nach Gutdünken auf unser tarifliches Urlaubsgeld und das anteilige 13. Monatsentgelt zuzugreifen, mussten sie auf Druck der aktiven Gewerkschafter*innen – zähneknirschend vom Tisch nehmen.

Die wichtigen Ergebnisse der Tarifrunde 2021 für Tarifbeschäftigte* in NBG M und WG:

Im Juni 2021: 500 Euro Corona-Beihilfe – Auszubildende erhalten 300 Euro.
Das bedeutet für uns: Wegen der Coronakrise können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten* Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Regelung ist bis Mitte 2021 verlängert worden (Corona-Steuerhilfegesetz § 3 Nr. 11a EstG).
Die Siemens AG hat das bereits Ende 2020 mit einem Betrag von 1000 Euro getan – das bedeutet, die zusätzlich im Tarifvertrag verankerten 500 Euro sind für uns ebenfalls steuerfrei.
Die 500 Euro beziehen sich auf 35 Arbeitsstunden/Woche. Wer mehr als 35 Stunden arbeitet erhält ebenfalls diese 500 Euro, wer weniger als 35 Stunden arbeitet erhält den Betrag anteilig zum Verhältnis seiner Arbeitszeit zu 35 Stunden.

Weitere Details zur Corona-Beihilfe:
Bei Altersteilzeit mit Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase: Kürzung um ein Sechzehntel pro Monat Freistellungsphase zwischen 01.03.2020 und 30.06.2021. Das bedeutet für die Zeit der Freistellungsphase ergibt sich kein Anrecht auf die Corona-Beihilfe.
Außerdem ist eine Kürzung um ein Sechzehntel für jeden Monat möglich, in dem nicht mindestens zwei Wochen lang Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt oder Kurzarbeitergeld bestand. (Zum Beispiel bei Langzeiterkrankung).
Wichtig: Bei Mutterschutzzeiten ist keine Kürzung vorgesehen!

Transformationsgeld (T-Geld):
Im Februar 2022: 18,4% des jeweiligen monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelts als T-Geld für Tarifbeschäftigte*.
Ab Februar 2023: 27,6% des jeweiligen monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelts als T-Geld für Tarifbeschäftigte*.
Das T-Geld mit 27,6% ist eine jährliche Sonderzahlung – ähnlich wie T-Zug oder 13. Monatsentgelt, das immer im Februar ausgezahlt wird.

  • Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr, so gibt es keine Leistung.
  • Ruht das Arbeitsverhältnis teilweise, gibt es eine anteilige Leistung
    (z.B. bei Langzeiterkrankung).
  • Bei Ausscheiden im Kalenderjahr gibt es eine anteilige Leistung, darüber hinaus gewährte Zahlungen können zurückgefordert werden.

Wichtig zu wissen: Das T-Geld kann in Betrieben, in denen eine Arbeitszeitabsenkung bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen erfolgt, als Ausgleichszahlung verwendet werden. Damit soll die mit der Reduzierung der Arbeitszeit einhergehende Absenkung des monatlichen Entgelts vermieden oder vermindert werden. Dabei sind die Betriebsparteien zu beteiligen.

T-ZUG:
T-ZUG (A und B / Zusatzgeld und Zusatzbetrag) bleiben im bisherigen Umfang erhalten. Das Tarifergebnis enthält bezüglich T-ZUG aber eine Besonderheit: T-ZUG (A) und (B) können ebenfalls als Teilentgeltausgleich bei einer Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung verwendet werden.

T-ZUG (B), der Zusatzbetrag in Höhe von 12,3 Prozent der Entgeltgruppe EG 5 A (376,38 Euro), kann vom Arbeitgeber herangezogen werden, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät. Die Auszahlung des T-ZUG (B) wird im Jahr 2021 von Juli auf Oktober 2021 verschoben.

Zukunftstarifverträge
Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende haben erhebliche Auswirkungen auf die Betriebe der Metall- und Elektroindustrie und damit auch auf die Arbeitsplätze. Das Ziel von Betriebsrät*innen und IG Metall ist, diesen Transformationsprozess zu begleiten und darauf hinzuwirken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Neben betrieblichen Regelungen sollen hierfür auch Zukunftstarifverträge vereinbart werden. Diese treffen Regelungen darüber, wie sich ein Betrieb erfolgreich für die Zukunft aufstellt und welche Maßnahmen hierfür umzusetzen sind. – Es geht darum, nicht erst abzuwarten, bis der Betrieb in Schwierigkeiten ist, sondern sich schon vorher besser aufstellen zu können.

Beschäftigungssicherung
Die bisherigen Regelungen zur Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeitabsenkung bleiben bestehen. Aktuell, vor dem wirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmens, sehen wir als VK und Betriebsrät*innen an unserem Standort keinen Grund diese Regelungen in Anspruch nehmen zu müssen.


Die Übernahme von Dualstudierenden ist erstmals tarifvertraglich geregelt.

Ausbildungsintegrierte Dualstudierende erhalten, nach Beendigung oder Abbruch ihres Studiums, ein Angebot zur Übernahme (genauso wie Auszubildende).
Praxisorienterte Dualstudierende sind nach bestandenem Studium bei der Einstellung bevorzugt zu behandeln.

Besondere Ergebnisse für Leasing-Kräfte:

  • Leiharbeitskräfte erhalten ab April drei Prozent mehr Entgelt.
  • Außerdem erhöht sich für diese Kolleg*innen auch das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld auf insgesamt 300 Euro nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer in der Leihfirma, bzw. 450 Euro nach drei Jahren.
  • Leiharbeitnehmer*innen, die IG Metall-Mitglied sind, oder Mitglied einer anderen Gewerkschaft im DGB, erhalten einen zusätzlichen Bonus:
    Ab 6 Monaten Beschäftigungsdauer gibt es je zweimal 50 Euro,
    im zweiten und dritten Jahr 100 Euro,
    ab dem dritten Jahr 150 Euro.

Siehe auch: www.igmetall.de/mitgliedervorteil-leiharbeit

Streikende mit Atemschutzmasken und Schildern mit Forderungen; Sicherheit, Zukunft, Angleichung. Tarifrunde

Aktuelles Thema zur Tarifrunde 2021: Warnstreiks für die Angleichung…

  • April 23, 2021April 28, 2021

Auch mehr als 30 Jahre nach der jährlich gefeierten deutschen Einheit ist diese in den Arbeits- und Entgeltbedingungen noch immer nicht hergestellt: Unsere Kolleg*innen in den neuen Bundesländern arbeiten im Schnitt wöchentlich 3 Stunden länger, für 8,5 Prozent weniger Geld. Um dagegen wirksam anzugehen, brauchen sie unsere Solidarität.

Alle Infos dazu findet Ihr auf der IG Metall Homepage Warnstreiks für die Angleichung Ost starten (igmetall.de)

Foto: IG Metall Ostsachsen

Tarifrunde

Tarifrunde 2021 – Es geht um viel!

  • März 1, 2021März 3, 2021

Unter dem Eindruck der Corona Krise und der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen haben IG Metall und Arbeitgeberverbände im Frühjahr 2020 auf Tarifauseinandersetzungen verzichtet. Statt einer Erhöhung der Tarifgehälter vereinbarte die IG Metall mit dem Solidartarifvertrag eine Regelung zur Verminderung sozialer Härten: Jeder Betrieb stellte einen Finanzierungsbetrag, 350 € je Tarifbeschäftigten, zur Verfügung – der dann später (bei uns mit dem letzten Entgelt) statt einer Tariferhöhung in 2020 ausbezahlt wurde. Das bedeutet, dass es inzwischen seit 2018 keine echte tarifliche Entgelterhöhung gegeben hat.

Der Einsatz der Beschäftigten in der Coronakrise war hoch, von der Umstellung ins Home-Office bis hin zur Kurzarbeit, um die wirtschaftliche Substanz ihrer Unternehmen zu sichern. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten stetig weiter gestiegen. Unter dem Strich eine Kaufkraft-Reduzierung.

Der Dax zeigt, dass die Wirtschaft im Großen und Ganzen trotz der Pandemie richtig gut dasteht. Unsere Forderungen für die Tarifrunde 2021 sind deshalb nicht überzogen: 4% mehr sind der Wert, der uns angesichts der wirtschaftlichen Situation und der gestiegenen Lebenshaltungskosten zusteht – auch um damit dabei zu helfen, die Situation all der Menschen zu verbessern, die in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Menschen, die im Einzelhandel unterwegs sind, Kulturschaffende, Menschen in der Gastronomie etc.

Unser Angebot der modifizierten 4 Tagewoche ist ein Angebot auch zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Standortsicherung. Und Dualstudierende in die Sicherheit der Tarifverträge aufzunehmen, ist unserer Ansicht nach eine längst überfällige Maßnahme.

Die Arbeitgeber bieten im Gegenzug: – Nichts, im Gegenteil!

Sie können sich, so behaupten sie, keine Tarifentgelterhöhung leisten, obgleich sie vom Solidartarifvertrag, durch die Kurzarbeit und Verzicht seitens der Beschäftigten profitiert haben. Heißt: Tarifliche Erhöhung soll es gar keine geben.
Sie wollen den erkämpften T-Zug kippen, um Geld zu sparen.
Sie wollen ans Urlaubs- und Weihnachtsgeld, indem sie die Wahl, ob es gezahlt wird oder nicht, aus der tariflichen Obhut in die direkte Verhandlungshoheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat übertragen. Das bedeutet, sie wollen uns nicht nur nichts geben, sondern uns zusätzlich noch bereits erkämpfte tarifvertragliche Leistungen wegnehmen – Das ist ein offener Angriff auf den Flächentarifvertrag, der uns allen die bitter nötige solidarische Sicherheit gibt.

Warum trauen sie sich das? – Ganz klar, die Arbeitgeberseite nutz schamlos die Situation der Pandemie aus, um ihre unsozialen Forderungen zu ihren eigenen Gunsten durchzusetzen, weil sie glaubt, dass Die IG Metall durch die Einschränkungen keinen ernst zu nehmenden Druck aufbauen kann.
Mit neuen Methoden auch im virtuellen Raum werden und müssen wir ihnen Paroli bieten. Mehr denn je sind wir auf die Beteiligung aller Betroffenen abhängig Beschäftigten angewiesen, um Erstens den Status Quo der bisher hart erkämpften Tarifverträge zu halten und Zweitens das zu erhalten, was wir uns mit unserem Einsatz in der Pandemie verdient haben.

Die Friedenspflicht endete am 1. März um 24:00 Uhr. Das bedeutet, seit dem 2. März befinden wir uns im Arbeitskampf. Wichtig für alle abhängig Beschäftigten ist, an den Aktionen der IG Metall teilzunehmen. – Eine hohe Zahl Teilnehmer*innen ist entscheidend, um der Arbeitgeberseite zu zeigen, dass sich ein Löwenanteil der Beschäftigten nicht die Butter vom Brot nehmen lässt, nur damit sich andere in und durch die Krise zusätzlich die Taschen vollstopfen können!

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