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Bild von IG Metall Streikenden bei einer Demonstration Tarifrunde

Einmalzahlung in Höhe von 600€ im Februar 2025

  • Februar 24, 2025

Mit dem Februargehalt gibt es einen ordentlichen Zuschuss: 600€ Einmalzahlung, die wir von der IG Metall letztes Jahr im Rahmen der Tarifvereinbarung erstritten hatten. 
Das fällt natürlich nicht vom Himmel und ist auch kein Valentinstags-Geschenk von Siemens. Auch die Tatsache, dass Unternehmen wie Siemens Tarifgehälter für alle Beschäftigten (und nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder) bezahlen, ist kein Zufall. 

Gute Arbeitsbedingungen (inkl. guter Bezahlung) müssen wir uns immer wieder erkämpfen. Und mit „wir“ ist jede und jeder von Euch gefragt. Wie lange wird es beispielsweise „ausreichen“, wenn zum Warnstreik nur eine Handvoll Leute draußen vor dem Tor steht, während alle anderen drin sitzen und sich darauf verlassen, dass „die das schon machen werden“? 

Hier die Details zu Einmalzahlung: 

Wer bekommt die Einmalzahlung? 

  • Arbeitnehmer*innen, die zum Stichtag 01. Februar 2025 in einem ungekündigten bzw. nicht ruhendem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten mit der Abrechnung für Februar 2025 einen Einmalbetrag in Höhe von 600 Euro brutto. Es gilt, wie bei jeder Stichtagsregelung, das „Glück-Pech“- Prinzip. 

Bedingungen / Anmerkungen: 

  • Einzige Voraussetzung: Zum Stichtag 01. Februar 2025 muss man in einem ungekündigten bzw. nicht ruhendem Arbeitsverhältnis (z. B. Elternzeit, Sabbatical) stehen und für diesen Monat Entgelt beziehen. 
  • Die Zahlung gibt es ab dem ersten Arbeitstag – keine Kopplung an Betriebszugehörigkeitszeiten. 
  • Den Einmalbetrag erhalten Arbeitnehmer*innen in voller Höhe, wenn sie zum Stichtag Vollzeit Arbeitnehmer*innen sind und einen vollen Anspruch auf Entgelt haben. 
  • Eine Absenkung der Arbeitszeit nach dem Stichtag bleibt außer Betracht und vermindert den Anspruch nicht. 
  • Beschäftigte in Teilzeit oder Verkürzter Vollzeit erhalten die Zahlung anteilig. 
  • Arbeitnehmer*innen mit vollem Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung zum Stichtag erhalten die Einmalzahlung – Arbeitnehmer*innen im Krankengeldbezug haben keinen Anspruch.  
  • Azubis / Dualis, welche zum Stichtag bereits ausgelernt haben (d.h. Abschlussprüfung ist vor dem Stichtag und wird bestanden) haben auch Anspruch auf die volle Einmalzahlung. 
  • Werkstudierende sind normale Arbeitnehmer*innen in Teilzeit und erhalten damit die Einmalzahlung entsprechend ihrer Stunden. 
  • Arbeitnehmer*innen in Altersteilzeit sind Teilzeitbeschäftigte und erhalten den Einmalbetrag nach Maßgabe ihrer für den Stichtag einzelvertraglich vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (im Blockmodell somit 50% – egal ob sie sich in der Aktiv- oder Passivphase befinden). 

Alle Infos zum Tarifergebnis 2024 findet Ihr auf der IG Metall-Webseite: Metall-Tarifergebnis 2024 

Übersichtsbild über tarifliche Leistungen der Metall- und Elektroindustrie

Bildquellen: IG Metall

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