
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.2021)
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“
Richard v. Weizsäcker
Am 03.12.2021 ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Denken wir daran: Für jede*n von uns kann sich das gewohnte Leben durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung abrupt und total verändern. Deshalb hier einige Infos zu diesem Themenkreis.

Neben der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb (siehe BR-Homepage für Nürnberg-Moorenbrunn, dort bei „Quicklinks Standort“ auf „Schwerbehindertenvertretung“ klicken) macht sich auch die IG Metall stark für alle Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung bzw. der Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Nähere Infos dazu gibt es auf der Homepage der IG Metall:
https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/gleichstellung-und-integration/inklusion/wir-brauchen-eine-barrierefreie-arbeitswelt
Wir beraten Sie u.a. bei Fragen zu:
- Antragstellung bei Grad der Behinderung (GdB)
- Kündigungsschutz
- Beschäftigung
- Rehabilitation
- Prävention
- Barrierefreie Arbeit
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten
Der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten beschränkt sich künftig nicht mehr nur auf die sogenannten Betriebswege, wie etwa den Weg zum Drucker im anderen Raum oder zum Schrank, in dem sich die Bürounterlagen befinden.
Vielmehr besteht zukünftig der gleiche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wie bei der Arbeit im Betrieb. Also auch die Wege im eigenen Haushalt, um sich beispielsweise ein Getränk zu holen, zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang werden nun mitberücksichtigt. Darüber hinaus besteht der Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten und ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen bzw. sie abholen. Bislang galt hier der Versicherungsschutz nur für Beschäftigte, die im Betrieb oder mobil von unterwegs arbeiten. Nun sind Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, den bisher bereits Versicherten gleichgestellt.
§ 8 SGB VII Abs. 1 (Ergänzung):
“Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.”
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII (Ergänzung um Nr. 2a):
“(Versicherte Tätigkeiten sind auch) das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten… fremde Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird.
Soziale Absicherung nach Zeiten der Lohnfortzahlung
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen erhalten bei einer längeren Krankheit nach Wegfall der Lohnfortzahlung durch ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur noch 70% des Bruttolohns, maximal jedoch 90% des Nettolohns abzüglich rund 12% für die Sozialversicherung. Dadurch entsteht eine Einkommenslücke von über 20%!
Der Verdienstausfall–Schutz mit ansteigenden Leistungen ist hierfür die perfekte Lösung. Arbeitnehmer*innen erhalten ab dem 43. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in Höhe von 150€ pro Monat. Ab dem 183. Tag erhöht sich die Leistung auf monatlich 300€ und ab dem 365. Tag auf 600€. Die Leistungen des Verdienstausfall-Schutzes erhält man zeitlich unbegrenzt.
Zu Beginn des Vertrags besteht eine einmalige Wartezeit von 3 Monaten, abzüglich einer evtl. 6-wöchigen Lohnfortzahlung.
Der Verdienstausfall-Schutz bietet bei langwierigen Erkrankungen eine hohe finanzielle Sicherheit, damit sie auch zukünftig sorgenfrei Ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen können.
Weiterführende Information dazu gibt es hier: Verdienstausfall-Schutz (igmservice.de)
Ihre Ansprechpartnerin am Standort Nürnberg-Moorenbrunn – Winter-Günther-Straße:

Auch von Siemens gibt es einen Artikel mit Hinweis auf den 3. Dezember, den Tag der Menschen mit Be_hinderung
