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Leben mit Arbeit

Passgenau oder widersprüchlich? AT-Beschäftigte und die IG Metall

  • September 2, 2021September 2, 2021

Das monatliche Entgelt für tariflich Beschäftigte wurde in der Tarifrunde 2021 nicht erhöht. Damit ergab sich gleichzeitig eine Nullrunde für AT-Beschäftigte, denn die Abstandsregelung für deren Entgelt beruht auf dieser Erhöhung. AT-Beschäftigte sind auch bei der durchgesetzten Juni-Corona-Beihilfe für die tariflich Beschäftigten leer ausgegangen. – Da ist es berechtigt zu fragen, was die IG Metall den AT-Beschäftigten überhaupt bringt.

Die Durchsetzungsfähigkeit von Gewerkschaften basiert auf dem Verhältnis der Mitgliederzahl zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer*innen (Organisationsgrad). Mit dem Organisationsgrad korreliert auch, wie hoch die Durchsetzungskraft für einzelne Beschäftigtengruppen ist: Wenige Vertreter einer Beschäftigtengruppe in der Gewerkschaft, das bedeutet auch wenig Durchsetzungskraft für deren Ansprüche.

Unterschiede in Bezirken der IG Metall – zwei Beispiele

Im Manteltarifvertrag für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Südbaden steht: 

„… Dieser Tarifvertrag gilt … für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer …“ und weiter „… Nicht als Beschäftigte im Sinne dieses Tarifvertrages gelten die Vorstandsmitglieder … ferner die Geschäftsführer und deren Stellvertreter, alle Prokuristen und die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG.“ 

In Südbaden – wie in ganz Baden-Württemberg – gibt es zwar auch Beschäftigte, die übertariflich entlohnt werden (ÜT statt AT), doch für sie gelten auch alle anderen tariflichen Regelungen. Dazu gehören dann die Juni-Coronabeihilfe, das neue Transformationsgeld im Februar, sowie weitere tarifliche Leistungen, wie u.a. die wöchentliche Arbeitszeit, die Vergütung von Mehrarbeit und Sonderzahlungen bis hin zur Urlaubsregelung. AT-Beschäftigte gibt es dort also grundsätzlich nicht.

Warum das in Bayern anders ist, ergibt sich aus dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie:

„… Nicht als Arbeitnehmer i. S. dieses Vertrages gelten … sonstige Arbeitnehmer, denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes monatliches Entgelt zugesagt worden ist, das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 30,5 v. H. übersteigt …“. 

Grundsätzlich fallen AT-Beschäftigte in Bayern also aus den Regelungen des Manteltarifvertrags heraus. Sie müssen alles individuell regeln. 

Warum das so ist:

Die großen M&E Unternehmen in Baden-Württemberg sind traditionell hervorragend gewerkschaftlich organisiert. Darunter sind auch viele übertariflich Beschäftigte, von denen sich etliche aktiv in ihrer Gewerkschaft einbringen. In Bayern sieht das anders aus: Hier sind die AT-Beschäftigten kaum gewerkschaftlich organisiert. – So auch bei Siemens, also einem der M&E-Arbeitgeber*innen mit sehr hohem AT-Anteil in Bayern. Das macht es schwierig bis aussichtslos, die Ansprüche von AT-Beschäftigten tarifvertraglich geltend zu machen oder Verhältnisse, wie in Baden-Württemberg durchzusetzen: Die bayerischen Arbeitgeber*innen haben schlicht keinen Grund, hier Zugeständnisse zu machen.

Fazit

Vielleicht ist es eine Überlegung wert, sich als AT für eine IG Metall Mitgliedschaft zu entscheiden. Dadurch sind Sie in der Lage, sich direkt oder indirekt für die Bedürfnisse Ihrer eigenen Beschäftigtengruppe einzusetzen, für Ihre Arbeitsbedingungen und für deren Absicherung durch Tarifverträge.


Übrigens: Wer IG Metall Mitglied ist, erhält beim Prüfen eines AT-Vertrages im Vorfeld – aber auch nachträglich – Rechtsberatung in seiner IGM-Geschäftsstelle, die Vertragsbedingungen werden geprüft und ggf. Argumente für eine Verhandlung zusammengestellt.


Weitere Informationen: 
Kleiner Ratgeber für AT-Beschäftigte 

Georg Kirschbaum verstorben
Starker Auftritt zur Kundgebung am 29. Oktober
AT Tarif Tarifrunde Tarifrunde 2021

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EIN KOMMENTAR
  • Christine Gimpl-Wiegers
    September 6, 2021 um 11:22 am Uhr
    Antworten

    Danke für diese Informationen.
    Meiner Meinung nach sollten wir uns als Beschäftigte nicht aufspalten lassen in “White collar” und “Blue collar”, letztendliche geht es immer um gute Arbeitsbedingungen und gutes Entgelt für uns ALLE.
    Und wenn ALLE, von AT-Mitarbeitenden bis zu den Beschäftigten “am Band”, gemeinsam ihre Forderungen aus den Betrieben über die IG Metall an die Arbeitgeber tragen, dann gewinnen auch ALLE.
    So verstehe ich Solidarität.

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