Zum Inhalt springen
VK Moorenbrunn
  • Tarifrunde 2025
  • Aktuelle IGM-Themen mit Standortbezug
  • VK vor Ort
  • Über uns
  • FAQ
  • Links
    • IG Metall
    • IG Metall im Betrieb
    • Ratgeber
    • Gleichstellung und Diversity
    • Publikationen und Studien
    • Gesetze, Regelwerke, Stiftungen, Forschung
  • Archiv
  • Impressum & Datenschutz
Logo Tarifabschluss 2021 Tarifrunde

Tarifergebnis 2021 – gemeinsam erreicht!

  • Mai 19, 2021Mai 19, 2021

Starke 251 899 Aktive allein in Bayern haben der Arbeitgeber*innenseite mit ihren Aktionen auch Online bewiesen, dass die Metaller*innen ganz und gar nicht hilflos sind. Die Tarifrunde war erfolgreich und hat die Weichen für eine arbeitnehmerorientierte Zukunft gestellt. Und Leasing-Kräfte haben als IG Metall-Mitglied echte erkämpfte Vorteile.

Großer Erfolg: Den Wunsch der Arbeitgeber*innen, mehr oder weniger nach Gutdünken auf unser tarifliches Urlaubsgeld und das anteilige 13. Monatsentgelt zuzugreifen, mussten sie auf Druck der aktiven Gewerkschafter*innen – zähneknirschend vom Tisch nehmen.

Die wichtigen Ergebnisse der Tarifrunde 2021 für Tarifbeschäftigte* in NBG M und WG:

Im Juni 2021: 500 Euro Corona-Beihilfe – Auszubildende erhalten 300 Euro.
Das bedeutet für uns: Wegen der Coronakrise können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten* Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Regelung ist bis Mitte 2021 verlängert worden (Corona-Steuerhilfegesetz § 3 Nr. 11a EstG).
Die Siemens AG hat das bereits Ende 2020 mit einem Betrag von 1000 Euro getan – das bedeutet, die zusätzlich im Tarifvertrag verankerten 500 Euro sind für uns ebenfalls steuerfrei.
Die 500 Euro beziehen sich auf 35 Arbeitsstunden/Woche. Wer mehr als 35 Stunden arbeitet erhält ebenfalls diese 500 Euro, wer weniger als 35 Stunden arbeitet erhält den Betrag anteilig zum Verhältnis seiner Arbeitszeit zu 35 Stunden.

Weitere Details zur Corona-Beihilfe:
Bei Altersteilzeit mit Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase: Kürzung um ein Sechzehntel pro Monat Freistellungsphase zwischen 01.03.2020 und 30.06.2021. Das bedeutet für die Zeit der Freistellungsphase ergibt sich kein Anrecht auf die Corona-Beihilfe.
Außerdem ist eine Kürzung um ein Sechzehntel für jeden Monat möglich, in dem nicht mindestens zwei Wochen lang Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt oder Kurzarbeitergeld bestand. (Zum Beispiel bei Langzeiterkrankung).
Wichtig: Bei Mutterschutzzeiten ist keine Kürzung vorgesehen!

Transformationsgeld (T-Geld):
Im Februar 2022: 18,4% des jeweiligen monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelts als T-Geld für Tarifbeschäftigte*.
Ab Februar 2023: 27,6% des jeweiligen monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelts als T-Geld für Tarifbeschäftigte*.
Das T-Geld mit 27,6% ist eine jährliche Sonderzahlung – ähnlich wie T-Zug oder 13. Monatsentgelt, das immer im Februar ausgezahlt wird.

  • Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr, so gibt es keine Leistung.
  • Ruht das Arbeitsverhältnis teilweise, gibt es eine anteilige Leistung
    (z.B. bei Langzeiterkrankung).
  • Bei Ausscheiden im Kalenderjahr gibt es eine anteilige Leistung, darüber hinaus gewährte Zahlungen können zurückgefordert werden.

Wichtig zu wissen: Das T-Geld kann in Betrieben, in denen eine Arbeitszeitabsenkung bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen erfolgt, als Ausgleichszahlung verwendet werden. Damit soll die mit der Reduzierung der Arbeitszeit einhergehende Absenkung des monatlichen Entgelts vermieden oder vermindert werden. Dabei sind die Betriebsparteien zu beteiligen.

T-ZUG:
T-ZUG (A und B / Zusatzgeld und Zusatzbetrag) bleiben im bisherigen Umfang erhalten. Das Tarifergebnis enthält bezüglich T-ZUG aber eine Besonderheit: T-ZUG (A) und (B) können ebenfalls als Teilentgeltausgleich bei einer Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung verwendet werden.

T-ZUG (B), der Zusatzbetrag in Höhe von 12,3 Prozent der Entgeltgruppe EG 5 A (376,38 Euro), kann vom Arbeitgeber herangezogen werden, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät. Die Auszahlung des T-ZUG (B) wird im Jahr 2021 von Juli auf Oktober 2021 verschoben.

Zukunftstarifverträge
Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende haben erhebliche Auswirkungen auf die Betriebe der Metall- und Elektroindustrie und damit auch auf die Arbeitsplätze. Das Ziel von Betriebsrät*innen und IG Metall ist, diesen Transformationsprozess zu begleiten und darauf hinzuwirken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Neben betrieblichen Regelungen sollen hierfür auch Zukunftstarifverträge vereinbart werden. Diese treffen Regelungen darüber, wie sich ein Betrieb erfolgreich für die Zukunft aufstellt und welche Maßnahmen hierfür umzusetzen sind. – Es geht darum, nicht erst abzuwarten, bis der Betrieb in Schwierigkeiten ist, sondern sich schon vorher besser aufstellen zu können.

Beschäftigungssicherung
Die bisherigen Regelungen zur Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeitabsenkung bleiben bestehen. Aktuell, vor dem wirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmens, sehen wir als VK und Betriebsrät*innen an unserem Standort keinen Grund diese Regelungen in Anspruch nehmen zu müssen.


Die Übernahme von Dualstudierenden ist erstmals tarifvertraglich geregelt.

Ausbildungsintegrierte Dualstudierende erhalten, nach Beendigung oder Abbruch ihres Studiums, ein Angebot zur Übernahme (genauso wie Auszubildende).
Praxisorienterte Dualstudierende sind nach bestandenem Studium bei der Einstellung bevorzugt zu behandeln.

Besondere Ergebnisse für Leasing-Kräfte:

  • Leiharbeitskräfte erhalten ab April drei Prozent mehr Entgelt.
  • Außerdem erhöht sich für diese Kolleg*innen auch das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld auf insgesamt 300 Euro nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer in der Leihfirma, bzw. 450 Euro nach drei Jahren.
  • Leiharbeitnehmer*innen, die IG Metall-Mitglied sind, oder Mitglied einer anderen Gewerkschaft im DGB, erhalten einen zusätzlichen Bonus:
    Ab 6 Monaten Beschäftigungsdauer gibt es je zweimal 50 Euro,
    im zweiten und dritten Jahr 100 Euro,
    ab dem dritten Jahr 150 Euro.

Siehe auch: www.igmetall.de/mitgliedervorteil-leiharbeit

Aktuelles Thema zur Tarifrunde 2021: Warnstreiks für die Angleichung Ost
Georg Kirschbaum verstorben

Ähnliche Artikel

Bild von IG Metall Streikenden bei einer Demonstration
Einmalzahlung in Höhe von 600€…
Kundgebung am Kornmarkt am 15.…
Foto: Werner Bachmeier
7 Prozent für uns
1. Mai: Veranstaltung und Lohnerhöhung
Guter Start in den Sommer…
Zusammenfassung Tarifergebnisse
Gebt 8: Der Tarifabschluss von…
IG Metall Vertreter von Siemens Moorenbrunn bei einer Kundgebung am 15.11.2022 bei Leistritz in Nürnberg
Warnstreik am 15.11.2022
Am 27.10. nach Augsburg!
Starker Auftakt für 8 Prozent…
2 KOMMENTARE
  • Peter Reitz
    Mai 19, 2021 um 11:02 am Uhr
    Antworten

    Toll, wenn man mal rechnet findet man heraus das es einer monatlichen Gehaltsanpassung von etwa 1,38% entspricht.
    Bei einer Inflationsrate in der Nähe von oder auf dem weg zu 2 % hat man also nur einen realen Einkommensverlust von etwa 0,7%. Darauf stolz zu sin grenzt schon an Vermessenheit. Da überlege ich sofort ob ich meinen IG-Metall Beitrag nicht als kleines PLUS oben drauf lege indem ich sofort austrete. So landet man dann wenigstens in der Nähe einer Null Runde.
    Wie lange habt Ihr überlegt,wie man es macht um einen solchen Abschluss den Kollegi*nnen die nicht Leiharber*innen oder Werksstudent*innen etc. sind als erfolg zu verkaufen?
    Ich sage nur beschämend.

    1. igm
      Mai 20, 2021 um 11:34 am Uhr
      Antworten

      Aus Sicht der Beschäftigten* eines der wenigen M&E-Unternehmen in Deutschland, denen es trotz Pandemie und Strukturwandels gut geht – Siemens gehört dazu – mag der Tarifabschluss vielleicht nicht das ergeben haben, was man sich gewünscht hätte.

      Als beschämend empfinden die aktiven Mitglieder* der IG Metall den Tarif-Abschluss ganz und gar nicht. Wer die Tarifrunde interessiert verfolgt hat, weiß: Die Arbeitgeber*innen haben bewusst die aktuelle Corona-Pandemie zum Anlass genommen in dieser Tarifrunde zu glauben, die IG Metall sei hilflos. – Sehr lange haben sie keinerlei Bedarf gesehen, überhaupt ein Angebot abzugeben. Im Gegenteil: Sie wollten – ohne große Widerstände zu erwarten – problemlos auch auf das Urlaubsentgelt und das 13. Monatsentgelt zugreifen. Die aktiven Metaller*innen haben aber durch Aktionen mit vielen Teilnehmenden in allen möglichen Formen bewiesen, dass sie das nicht hinnehmen werden. Der erste Erfolg: Sowohl das 13. Monatsentgelt als auch das Urlaubsentgelt bleiben uns gesichert.
      Mit Blick auf die vielen Unternehmen und Betriebe in der M&E-Industrie, die tatsächlich um ihre Zukunft und Existenz kämpfen, was direkt Arbeitsplätze und Existenzen von Beschäftigten in diesen Unternehmen vor dem Abgrund stehen lässt, war es wichtig für uns aktive Metaller*innen solidarisch zu kämpfen und diesen Unternehmen eine Zukunft zu ermöglichen. – Für die aktiven Metaller*innen in besser gestellten Unternehmen war es daher eine Selbstverständlichkeit und ein Zeichen der Solidarität, mit Blick auf ihre Kolleg*innen die Erwartungen zu reduzieren. Die Tarifabschlüsse, die von den aktiven Metaller*innen erkämpft wurden, haben dafür gesorgt, dass wenigstens ein jährlicher Betrag bei den Beschäftigten ankommt und – noch wichtiger – Sicherungsmaßnahmen für die vielen Beschäftigten in gefährdeten Unternehmen und Branchen der M&E Industrie möglich werden.

      Was die angesprochenen Werkstudent*innen betrifft: Diese sind rein rechtlich befristete Teilzeitkräfte und erhalten damit die gleichen tariflichen Leistungen, wie alle anderen Arbeitnehmer*innen im Betrieb, da hat sich nichts geändert. Der Erfolg liegt bei den Dualstudierenden* (also Auszubildenden im Studium). Für sie haben wir endlich geschafft, in Tarifverträgen zu verankern, dass sie nach ihrer Ausbildung eine Perspektive durch Übernahme erhalten. Das ist wichtig für diese Gruppe, damit sie überhaupt eine Chance bekommen eine Zukunft zu planen.

      Euer VK-Redaktionsteam

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Beiträge

  • IGM Aktionstag 25.03.
  • Internationaler Frauentag 08.03.2025
  • Einmalzahlung in Höhe von 600€ im Februar 2025
  • Großkundgebung gegen Rassismus in Nürnberg
  • Kundgebung am Kornmarkt am 15. Oktober

Kategorien

  • Digitalisierung
  • Geht uns alle an
  • Gleichstellung
  • Leben mit Arbeit
  • Mitglieder
  • Tarifrunde
  • Uncategorized
  • VK NbgM unterwegs
Theme von Colorlib Powered by WordPress
  • E-Mail